Der AG beabsichtigt die Arbeitszeiten zu ändern und zwar von 07-21 Uhr und zusätzlich Samsatgarbeit. Generell wäre das natürlich mitbestimmungspflichtig. Soweit so gut. Die alten Arbeitszeiten 08-20 Uhr. ohne Samstag, gelten seit bestehen der Firma vor 8 Jahren unverändert. Nun hat jeder Arbeitnehmer in seinem Vertrag, dass der AG die Arbeitszeit von täglich 00-24 Uhr festlegen kann. Wie sieht die Sache dann aus. Kann der AG ohne Anhörung die Arbeitzeiten neu festlegen unter Berufung auf die Individualregelung im Arbeitsvertrag?
Danke für Eure Hilfe
Waupe
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Arbeitszeitrecht
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