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Rückkehr zur 40 std

V
Vanessa
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ene firma mit ca 190 Mitarbeitern. Bis ende März hatten wir eine 37 std Woche. Die noch vor meiner Zeit bei dieser firma (12 Jahre ) von 40 auf eben diese 37 ohne Lohnverzicht gekürzt worden ist. Gelesen in den Protokollen von damals. Nun kam der AG zu uns als BR und hätte im Wirtschaftlichen Interesse das wir einer Rückführung der 40 Std woche uns beraten. Wir als BR haben dem nach Einsicht in die Wirtschaftslage dafür entschieden. Jetzt stellt sich eine Person aus dem 7 sitzigen BR auf einmal dagegen und will dieses ohne unserem zustimmen bei einem Anwalt überprüfen lassen.

Wir haben diese neue Betriebsvereinbarung unterschrieben und der AG hatte das noch in der darauffolgende Betriesversammlung erwähnt.

Kann man diese Betriebsvereinbarung rückganlg machen??? Danke

Die AN wurden über Ihre Gruppenleiter / Abteilungsleiter Darüber schon eher Informiert das sie sich auf eine Rückführung der 40 Std woche einstellen sollen.

Es ging darum das wir als firma konkurenzfähig bleiben und Entlassungen zu vermeiden.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

31.03.2007 um 00:43 Uhr

@vanessa Was steht denn in den AV's? Es könnte sein, dass Ihr das gar nicht regeln dürft!

K
Kölnersfan

31.03.2007 um 01:11 Uhr

@Vanessa,

äh.. du meinst -

ihr habt für "190 Mitarbeitern" einen " 15 sitzigen BR "

Tippfehler...oder wie geht das?

"Wir als BR haben dem nach Einsicht in die Wirtschaftslage dafür entschieden" ? ???

" der AG hatte das noch in der darauffolgende Betriesversammlung erwähnt"

Die Betriebsvereinbarung wurde weder mit AN diskutiert noch zugänglich gemacht?

das ist mir alles rätselhaft. :-(

M
Martina_42

31.03.2007 um 13:22 Uhr

Ist das nicht Aufgabe der Gewerkschaft ? Was steht im Tarifvertrag ? Ich denke,die rechtliche Prüfung ist hier notwendig.

J
Jube

02.04.2007 um 11:07 Uhr

Mal abgesehen von den obigen Beiträgen hat sich das BRM dem Beschluss des BR zu fügen. Wenn er die Sache dennoch beim Anwalt prüfen lassen will, ohne dass ihr zustimmt, wird das leicht zu einem "Privatvergnügen".

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