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Veränderte Ladenöffnung - BR dagegen

A
AgnesTapsi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin stellv. BRV in einem Supermarkt. Hier in Sachsen werden die Ladenöffnungszeiten zum 1. April verlängert. In einer außerordentlichen Sitzung haben wir gestern den Beschluss gefasst, diesen Öffnungszeiten nur für Do und Fr zuzustimmen. Das Entsprechende Schreiben ging gestern an unseren Hausleiter und für heute ist ein Gesprächstermin. Wie sollen wir weiter verfahren, wenn der Chef es zwar zur Kenntnis nimmt, dass Unternehmen sich aber über den BR hinwegsetzt und die längeren Öffnungszeiten einfach "anordnet" (womit wir definitiv rechnen). Welche Möglichkeiten haben wir zu handeln, zumal ja der Zeitrahmen sehr kurz ist.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

22.03.2007 um 09:18 Uhr

@AgnesTapsi Die eigene Haltung überprüfen. Nochmals prüfen, ob Euer Widerstand sinnig und mit einem ZV/AV in Einklang zu bringen ist. Dann den AG vor Alleingängen warnen und notfalls das MBR nach § 87 BetrVG erzwingen.

M
mirco

22.03.2007 um 13:08 Uhr

Schnell die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zur Untersagung der Ladenöffnung beschließen, für den Fall, dass der Arbeitgeber einseitig anordnen will, RA ansprechen, Verfügung vorbereiten.

Ohne Eure Zustimmung dürfen die Arbeitszeiten nicht verlängert werden, das könnt Ihr mit dieser Verfügung und einem Zwangsgeld durchsetzen. Wenn Ihr die lange Öffnung ganz verhindern wollt, habt Ihr gute Karten, eine Einigung wird in der Zeit nämlich über eine Einigungsstelle kaum noch hinzukriegen sein.

Wenn Ihr der Geschichte zustimmen wollt, seht zu, dass Ihr dafür super Sachen raushandelt, die Ihr schon immer haben wolltet; vielleicht eine angenehmere betriebliche Arbeitszeitregelung oder so.

Viel Erfolg!

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