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Arbeitszeiten - Mitbestimmung?

E
enibas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir sind ein Verein mit 23 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen. In einer Beratunggstelle bei uns steht eine eventuelle Einstellung an und hiermit verbunden eine eventuelle Erweiterung unserer Telefonzeiten. Bei einer demnächst anstehenden Einstellung wurde uns als Betriebsrat mitgeteilt von der Geschäftsführung, das wir hinsichtlich der eventuellen Arbeitskollegin und deren konkreten Arbeitszeiten keinerlei Mitspracherecht hätten. Allgemein sehe ich das nach § 87 BetrVg anders, nun sagt die Geschäftsführung aber, das wir als Beratungsstelle Arbeitszeiten von 8 bis 20 Uhr hätten, bzw. diese als üblich gelten und wir hiermit bei der Legung der Arbeitszeit für diese Kollegin außen vor sind. Es gilt kein Tarifvertrag und es gibt keine betriebvereinbarung zu dem Thema Arbeitszeiten. Wie ist das dann geregelt? Wäre nett, wenn es einen Tipp gibt. Vielen Dank, enibas

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Community-Antworten (2)

S
Spartacus

20.03.2007 um 15:29 Uhr

Moin, du siehst das richtig,natürlich gilt § 87 BetrVg ! Wenn der AG meint ihr habt kein MBR dann macht doch eine BV-AZ. Diese ist erzwingbar.

N
NN111

20.03.2007 um 15:33 Uhr

Hallo enibas,

spartacus hat da vollkommen recht, sollte der AG ohne euer MBR die Arbeitszeiten ändern, dann würde ich in der nächsten BR Sitzung den Beschluss fassen, dies als Ordnungswidrigkeit beim Arbeitsgericht an zu zeigen. Holt euch dazu am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht....

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