Hallo!
Wir sind ein Verein mit 23 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen.
In einer Beratunggstelle bei uns steht eine eventuelle Einstellung an und hiermit verbunden eine eventuelle Erweiterung unserer Telefonzeiten.
Bei einer demnächst anstehenden Einstellung wurde uns als Betriebsrat mitgeteilt von der Geschäftsführung, das wir hinsichtlich der eventuellen Arbeitskollegin und deren konkreten Arbeitszeiten keinerlei Mitspracherecht hätten.
Allgemein sehe ich das nach § 87 BetrVg anders, nun sagt die Geschäftsführung aber, das wir als Beratungsstelle Arbeitszeiten von 8 bis 20 Uhr hätten, bzw. diese als üblich gelten und wir hiermit bei der Legung der Arbeitszeit für diese Kollegin außen vor sind.
Es gilt kein Tarifvertrag und es gibt keine betriebvereinbarung zu dem Thema Arbeitszeiten.
Wie ist das dann geregelt?
Wäre nett, wenn es einen Tipp gibt.
Vielen Dank, enibas