Erstellt am 19.03.2007 um 14:18 Uhr von Frank B.
In die Gewerkschaft eintreten und einen Tarifvertrag aushandeln.
Die oben beschriebenen Angelegenheiten fallen unter Tarifvorbehalt, siehe §77 Abs.3 BetrVG!
Erstellt am 19.03.2007 um 14:23 Uhr von Kölner
@Nasonex2001
Ich würde mich auch auf die Dinge versteifen, die ich regeln kann, darf oder muss!
Erstellt am 19.03.2007 um 14:56 Uhr von Rollie
So gesehen kann man der GF nichts vorwerfen.