Erstellt am 19.03.2007 um 07:43 Uhr von Lotte
sambrota,
das könnt Ihr nur, wenn dem AN, der schon in der Firma beschäftigt wird, der Verlust des Arbeitsplatzes droht, dann wäre der Neueinstellung nach §99 (2) Punkt 3, BetrVG zu widersprechen.
Falls Ihr nach § 93, BetrVG interne Ausschreibungen für alle Arbeitsplätze verlangt habt und diese unterblieben ist, wäre auch dies ein Widerspruchsgruind.
Oder habt Ihr Auswahlrichtlinien mit dem AG vereinbart, nach denen jetzt verstoßen wurde?
Noch zum Verständnis: Die Fahrer der Leihfirma werden entliehen oder wurden jetzt fest angestellt? Seid Ihr nicht Tarifgebunden?