Hallo Kollegen,
uns als BR ist ein BR-Mitglied arbeitsunfähig gemeldet, betreffendes Mitglied hat sich selber aber als amstfähig gemeldet. So weit, so gut. Nun ist es aber so, dass betreffendes Mitglied zwar über alles informiert sein will und uns, dem verbleibenden BR mit sehr vielen Anträgen viel Arbeit zusätzlich macht. Zu den entsprechenden Sitzungen, wo wir über dessen Anträge dann entscheiden wollen seine Abwesenheit allerdings mit seiner Arbeitsunfähigkeit begründet und nicht erscheint. Die getroffenen Entscheidungen dann später aber wieder in Frage stellt. Uns stellt sich hier nun die Frage, wo sind die Grenzen der Amtsfähigkeit?
Brauchen hier echt Hilfe. Also wenn einer schon eine ähnliche Fragestellung gehabt hat, dann meldet Euch bitte!
die Arbeitssunfähigkeit liegt auf Grund von seiner Einschätzung Mobbing der GF gegenüber seiner Person vor. Deshalb argumentiert er gegenüber dem BR, dass sein Erscheinen am Arbeitsort nicht möglich ist und er deshalb BR-Sitzungen außerhalb des Betriebs abhalten möchte.
Nun die Fragen:
Wer entscheidet über die Amtsfähigkeit?
Welche Kriterien muss eine Amtsfähigkeit erfüllen?

Schon mal vielen Dank für die Antworten