wir haben den arbeitgeber aufgefordert, wirtschaftliche auskünfte nach §106 betrvg dem wa zu geben. diesbezüglich wurde auch ein berichtsbogen erstellt, wo einige wirtschaftliche daten ausgefüllt werden müssen ( oder uns unterlagen zur verfügung zu stellen).
muß mir der ag folgende punkte mitteilen :
umsatzzahlen, auftragseingang in €, auftragsbestand in €, arbeitsproduktivität
diese zahlen möchten wir mtl. haben.
sofern er dies nicht nachkommt, können wir den ag auch mit § 121 betrvg packen oder nur nach §109 ?
danke
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Wirtschaftsausschuss Teil 1
Aufgaben und Organisation im Wirtschaftsausschuss