eine frage stelle ich auch mal.

wir haben den arbeitgeber aufgefordert, wirtschaftliche auskünfte nach §106 betrvg dem wa zu geben. diesbezüglich wurde auch ein berichtsbogen erstellt, wo einige wirtschaftliche daten ausgefüllt werden müssen ( oder uns unterlagen zur verfügung zu stellen).

muß mir der ag folgende punkte mitteilen :

umsatzzahlen, auftragseingang in €, auftragsbestand in €, arbeitsproduktivität

diese zahlen möchten wir mtl. haben.

sofern er dies nicht nachkommt, können wir den ag auch mit § 121 betrvg packen oder nur nach §109 ?

danke