Darf ein Betriebsratsmitglied, der auch Vorgesetzter ist, einen Mitarbeiter befragen und hinterher diese Mitteilungen dem AG weitergeben, um damit diesem Mitarbeiter eine Abmahnung zu erteilen?

Er war der einzige, der den Mitarbeiter befragt hat.

Der Betriebsrat/Vorgesetzte hat gegenüber dem Mitarbeiter darum gebeten, ihm alles zu erzählen, damit er ihm helfen kann?
Hat aber einen wesentlichen Punkt der entlasstet hätte beim AG verschwiegen. Ist das zulässig?