Erstellt am 27.02.2007 um 09:16 Uhr von matze83
HI Teddy
kann es sein dass dieser "Vorgesetzte" der bei euch BR ist, in Wahrheit ein leitender Angestellter ist un ddeshalb im BR nichts zu suchen hat?
MFG
Erstellt am 27.02.2007 um 09:18 Uhr von Teddy
Hallo Matze83,
ja. Leider.
Viele Grüße
Teddy
Erstellt am 27.02.2007 um 09:22 Uhr von Lotte
Teddy,
egal ob der Vorgesetzte im BR was zu suchen hat oder nicht:
Es ist auf jeden Fall bedenklich. Dazu der Däubler im § 79, BetrVG unter RN28:
"Eine besondere Verschwiegenheitspflicht zu Gunsten von AN, über die der BR im Rahmen seiner Tätigkeit Informationen erlangt, ergibt sich aus §§ 82 Abs. 2, 83 Abs. 1, 99 Abs. 1 und 102 Abs. 2. Insoweit unterliegen Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht auch der Strafandrohung nach § 120 Abs. 2. Da AG und BR nach § 75 Abs. 2 die freie Entfaltung der Persönlichkeit der AN zu schützen und zu fördern haben, ist daraus abzuleiten, dass sie vertrauliche Angaben über persönliche Angelegenheiten nicht ohne Zustimmung des Betroffenen weitergeben dürfen"
Wobei ich mich schon frage, ob man abmahnungswürdiges Verhalten unter persönliche Angaben zählen kann...
Erstellt am 27.02.2007 um 09:40 Uhr von Teddy
Hallo Ramses II,
es ging bei der Abmahnung um 2 Briefe, die den Empfänger nicht erreicht haben.
Es wurde unterstellt, dass die Briefe nicht versandt wurden.
Da der AN diese im PC nicht gespeichert hat (üblich) und auf Nachfrage diese aus dem Gedächnis rekonstruiert hat, ging man davon aus, dass er lügt und erteilte eine Abmahnung.
Der BR/Vorgesetzte hat beim AG jedoch nicht gesagt, das diese nicht gespeichert waren und deshalb neu geschrieben wurden. Sondern es so dagestellt, dass es erwiesen sein, dass die Briefe im Nachhinein erstellt wurden.
Viele Grüße
Teddy
Erstellt am 27.02.2007 um 09:43 Uhr von paula
Hat dieser Vorgesetzte vor dem Gespräch eindeutig klar gestellt, dass er hier als BRM agiert?
Erstellt am 27.02.2007 um 09:45 Uhr von Lotte
Teddy,
alleine das Briefe, die ja anscheinend wichtig sind, nicht gespeichert wurden...
Sehe ehrlich gesagt nicht mehr so ganz das Fehlverhalten des Vorgesetzten, es wurde ja nichts abgemahnt, was er nicht ohne seine Eigenschaft als BRM auch als Fehlverhalten erkannt hätte. Anders wäre es z.B.bei einer Abmahnung aufgrund eines Alkoholproblems o.ä., wobei da die Abmahnung u.U. sehr fragwürdig wäre.
Erstellt am 27.02.2007 um 09:51 Uhr von Teddy
Hallo Lotte,
die Briefe waren nicht so wichtig, dass sie gespeichert werden mussten. (Im Betrieb üblich)
Andere Empfänger haben sie ja erhalten.
Viele Grüße
Teddy