Hallo,
ich hab eine Frage zur Mitbestimmung bei Eingruppierungen und Lohngruppen.
Der BR hat soll doch auch die Einhaltung von Tarifverträgen überwachen.
Bei der Durchsicht der Lohngruppentabelle ist aufgefallen, das mindestens in 3 konkreten Fällen, von der vorgeschriebenen Eingruppierung für Facharbeiter (LG 7 TV IG Metall), abgewichen wird. In mindestens 25 anderen Fällen müßte festgestellt werden ob die Eingruppierung rechtens ist, da diese MA (eingestellt als Produktionshelfer LG3) mittlerweile selbstständig Produktionslinien fahren.
Der BR ist jetzt in zwei Lager gespalten. Die eine Seite argumentiert, das der alte BR alles verschludert hat und man jetzt auf Einhaltung des TV und Überprüfung aller Lohngruppen bestehen sollte.
Die andere Seite ist der Meinung das man in diesem Fall vorsichtig sein sollte, um nicht Arbeitsplätze oder ggfs. den Fortbestand des Unternehmens gefährden sollte.
Wie in meinen anderen Beiträgen schon beschrieben schreibt das Unternehmen (Produktionsstätte eines Weltkonzerns) rote Zahlen und es besteht die Befürchtung das, wenn im schlimmsten Fall 25 Lohngruppen angepasst werden müssen, die Konsequenzen unsere Befürchtungen weit übertreffen.
Wie sieht die rechtliche Seite aus und wie würdet Ihr handeln.

Gruß Stefan