Hallo, ich bin im BR und heute von einer Kollegin angesprochen worden, deren Zeitvertrag bei uns nicht verlängert wurde und dieser Ende März ausläuft.
Sie ist in einer Abteilung wo regelmäßig Samstagsdienste anfallen, die Stunden werden auf das Zeitkonto angerechnet und können dann als Gleittage abgefeiert werden. Die BV regelt das folgendermaßen, nicht mehr als 2 Gleittage im Monat und alles was über 30 Std. geht, wird gekappt und im folge Monat ausbezahlt.
Da sie noch Resturlaub hat ist sie Mitte März schon weg, ist aber im Dienstplan für den 31.3. als Samstagsdienst eingetragen. Sie möchte auch die bisherigen Überstunden nicht ausbezahlt bekommen, sondern den Betrieb lieber noch früher verlassen. Der AL verlangt jetzt von Ihr den Samstagsdienst vor zu tauschen was sie aber nicht OK findet.
Frage, ist sie verpflichtet den Dienst vor zu tauschen?
Vielen Dank im voraus