Erstellt am 19.02.2007 um 18:14 Uhr von Kölner
@doedag2
Entweder hat sie Urlaub oder nicht? Geht es da um etwas tiefsinnigeres, was ich nicht verstehe?
Und ein Dienstplan ist doch ein statisches Gebilde, oder?
Erstellt am 19.02.2007 um 19:13 Uhr von doedag2
Hallo Kölner,
Sie nimmt ab Mitte März Ihren Resturlaub, da Sie ja ab 1.4.07 nicht mehr bei uns beschäftigt ist. Allerdings ist Sie im Dienstplan (der Anfang des Jahres gemacht worden ist) für den 31.3. als Samstagsdienst eingeteilt. In dieser Zeit (also am 31.3.) hat Sie Urlaub und deshalb fordert der AL das sie den Dienst vor tauscht, sprich an einem der nä. Wochenenden kommt, was Sie wiederum aber nicht einsieht, zumal Sie auch keine Zeit hat, da die kommenden Wo-enden schon verplant sind.
Die Frage ist, ob der AL im Recht ist und Sie den Dienst vortauschen muss, oder muss der 31.3. von der Abteilung "aufgefangen" werden.
Vielen Dank
Erstellt am 19.02.2007 um 19:23 Uhr von Lotte
doedag,
hat sie denn genug Urlaub, so dass sie am 31.03. noch einen Urlaubstag hat oder geht der Urlaub nur bis zum 30.03.?
Falls der Urlaub bis zum 31. einschließlich geht, braucht sie natürlich nicht zu tauschen.
Erstellt am 19.02.2007 um 19:38 Uhr von doedag2
Hallo Lotte,
vielen Dank für die Antwort. Sie hat genug Urlaub, so das der 31. mit abgedeckt ist. Gibt es dafür was gesetzliches o.ä. das man dem AL unter die Nase halten kann?
Gruß
Erstellt am 19.02.2007 um 20:34 Uhr von Lotte
doedag,
was soll sie denn aus Sicht des AG mit dem Urlaubstag machen, den sie dann überhätte?
Nach BUrlG §7 (4) ist der Urlaub abzugelten wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn er ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann. Aber die AN kann ja ihren Urlaub nehmen. Auf welcher Gesetzesgrundlage will er denn die AN zum Tausch verpflichten?
Erstellt am 20.02.2007 um 08:58 Uhr von doedag2
Hallo,
dadurch das die Samstagsdienste auf Überstundenbasis abgegolten werden würde sie halt 5-6 Stunden nachträglich ausbezahlt bekommen. Denn eigentlich müssen wir für die Samstage keine Urlaubstage aufwenden.
Es wäre aber für sie kein Problem den Urlaubsschein bis einschl. 31.3. auszufüllen und einen Urlaubstag für den besagten Samstag zu verwenden, obwohl das wie oben schon erwähnt, bei uns nicht üblich ist (ob das dann aber auch geht, weiß ich allerdings nicht).
Meiner Meinung nach ist das mit dem Dienst halt Pech und muss von der Abteilung aufgefangen werden.
Allerdings verlangt der AL das sie den Dienst in die Zeit tauscht, in der sie noch da ist und das findet sie nicht korrekt. Es ist dem AL also schon klar, das sie am 31.3. nicht mehr kommen muss, aber er möchte das sie einen anderen Samstag dafür kommt.
Und das ist meine Frage, muss sie ersatzweise an einem anderen Samstag kommen oder nicht?
Erstellt am 20.02.2007 um 09:05 Uhr von Kölner
@doedag2
Nein.
Was soll denn auch geschehen?
Erstellt am 20.02.2007 um 09:23 Uhr von doedag2
@kölner,
danke für die Antwort.
Ich weiß nicht was dann geschehen wird, wenn sie das ablehnt, da ich ja bis vor kurzem auch nicht wusste ob der AL im Recht ist und sie tauschen muss. Da dies aber wohl nicht so ist, werde ich Ihr mitteilen das sie nicht tauschen muss.
Wie der AL reagiert und ob sich das auf irgendetwas auswirkt werden wir dann sehen.
Danke und Gruß
Erstellt am 20.02.2007 um 17:47 Uhr von philcollins
Dann geht sie halt zum Arzt und macht Urlaub auf gelbem Schein.
Den Resturlaub läßt Sie sich ausbezahlen.
Sie hört doch sowieso auf.
Erstellt am 20.02.2007 um 17:51 Uhr von Kölner
@philcollins
Ein neuer Beweis für die These: Ratschläge sind auch Schläge!