Samstagsdienst im Resturlaub bei Kündigung durch AG?
Hallo, ich bin im BR und heute von einer Kollegin angesprochen worden, deren Zeitvertrag bei uns nicht verlängert wurde und dieser Ende März ausläuft. Sie ist in einer Abteilung wo regelmäßig Samstagsdienste anfallen, die Stunden werden auf das Zeitkonto angerechnet und können dann als Gleittage abgefeiert werden. Die BV regelt das folgendermaßen, nicht mehr als 2 Gleittage im Monat und alles was über 30 Std. geht, wird gekappt und im folge Monat ausbezahlt. Da sie noch Resturlaub hat ist sie Mitte März schon weg, ist aber im Dienstplan für den 31.3. als Samstagsdienst eingetragen. Sie möchte auch die bisherigen Überstunden nicht ausbezahlt bekommen, sondern den Betrieb lieber noch früher verlassen. Der AL verlangt jetzt von Ihr den Samstagsdienst vor zu tauschen was sie aber nicht OK findet. Frage, ist sie verpflichtet den Dienst vor zu tauschen? Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (10)
19.02.2007 um 19:14 Uhr
@doedag2 Entweder hat sie Urlaub oder nicht? Geht es da um etwas tiefsinnigeres, was ich nicht verstehe?
Und ein Dienstplan ist doch ein statisches Gebilde, oder?
19.02.2007 um 20:13 Uhr
Hallo Kölner, Sie nimmt ab Mitte März Ihren Resturlaub, da Sie ja ab 1.4.07 nicht mehr bei uns beschäftigt ist. Allerdings ist Sie im Dienstplan (der Anfang des Jahres gemacht worden ist) für den 31.3. als Samstagsdienst eingeteilt. In dieser Zeit (also am 31.3.) hat Sie Urlaub und deshalb fordert der AL das sie den Dienst vor tauscht, sprich an einem der nä. Wochenenden kommt, was Sie wiederum aber nicht einsieht, zumal Sie auch keine Zeit hat, da die kommenden Wo-enden schon verplant sind. Die Frage ist, ob der AL im Recht ist und Sie den Dienst vortauschen muss, oder muss der 31.3. von der Abteilung "aufgefangen" werden. Vielen Dank
19.02.2007 um 20:23 Uhr
doedag, hat sie denn genug Urlaub, so dass sie am 31.03. noch einen Urlaubstag hat oder geht der Urlaub nur bis zum 30.03.?
Falls der Urlaub bis zum 31. einschließlich geht, braucht sie natürlich nicht zu tauschen.
19.02.2007 um 20:38 Uhr
Hallo Lotte, vielen Dank für die Antwort. Sie hat genug Urlaub, so das der 31. mit abgedeckt ist. Gibt es dafür was gesetzliches o.ä. das man dem AL unter die Nase halten kann? Gruß
19.02.2007 um 21:34 Uhr
doedag, was soll sie denn aus Sicht des AG mit dem Urlaubstag machen, den sie dann überhätte?
Nach BUrlG §7 (4) ist der Urlaub abzugelten wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn er ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann. Aber die AN kann ja ihren Urlaub nehmen. Auf welcher Gesetzesgrundlage will er denn die AN zum Tausch verpflichten?
20.02.2007 um 09:58 Uhr
Hallo, dadurch das die Samstagsdienste auf Überstundenbasis abgegolten werden würde sie halt 5-6 Stunden nachträglich ausbezahlt bekommen. Denn eigentlich müssen wir für die Samstage keine Urlaubstage aufwenden.
Es wäre aber für sie kein Problem den Urlaubsschein bis einschl. 31.3. auszufüllen und einen Urlaubstag für den besagten Samstag zu verwenden, obwohl das wie oben schon erwähnt, bei uns nicht üblich ist (ob das dann aber auch geht, weiß ich allerdings nicht).
Meiner Meinung nach ist das mit dem Dienst halt Pech und muss von der Abteilung aufgefangen werden. Allerdings verlangt der AL das sie den Dienst in die Zeit tauscht, in der sie noch da ist und das findet sie nicht korrekt. Es ist dem AL also schon klar, das sie am 31.3. nicht mehr kommen muss, aber er möchte das sie einen anderen Samstag dafür kommt.
Und das ist meine Frage, muss sie ersatzweise an einem anderen Samstag kommen oder nicht?
20.02.2007 um 10:05 Uhr
@doedag2 Nein. Was soll denn auch geschehen?
20.02.2007 um 10:23 Uhr
@kölner, danke für die Antwort. Ich weiß nicht was dann geschehen wird, wenn sie das ablehnt, da ich ja bis vor kurzem auch nicht wusste ob der AL im Recht ist und sie tauschen muss. Da dies aber wohl nicht so ist, werde ich Ihr mitteilen das sie nicht tauschen muss. Wie der AL reagiert und ob sich das auf irgendetwas auswirkt werden wir dann sehen. Danke und Gruß
20.02.2007 um 18:47 Uhr
Dann geht sie halt zum Arzt und macht Urlaub auf gelbem Schein. Den Resturlaub läßt Sie sich ausbezahlen. Sie hört doch sowieso auf.
20.02.2007 um 18:51 Uhr
@philcollins Ein neuer Beweis für die These: Ratschläge sind auch Schläge!
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