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Arbeitszeitverlängerung an Heiligabend und Silvester trotz BV

B
Bexibex
Dez 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein neu gewähltes Gremium mit noch recht wenig Erfahrung. Nun haben wir durch einige Mitarbeiter in unserem Call Center erfahren, dass dort die Arbeitszeit an Heiligabend und Silvester bis 17:30 Uhr verlängert werden soll. Es gibt diesbezüglich eine BV, die erst dieses Jahr überarbeitet und erneuert wurde, die besagt, dass die Arbeitszeit an diesen beiden Tagen für Vollzeitkräfte um jeweils 4 Stunden und für Teilzeitkräfte anteilig verkürzt wird. Es steht dort ebenfalls, dass MA, deren Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen nicht verkürzt werden kann, eine Zeitgutschrift erhalten. Da ich für eine Fluggesellschaft tätig bin, gibt es selbstverständlich operative Kollegen, deren Arbeitszeit nicht verkürzt werden kann. Allerdings zählten die Kollegen aus dem Call Center mindestens die letzten 10 Jahre nicht dazu, dort wurde - wie auch in den meisten anderen Abteilungen - nur bis 13 Uhr gearbeitet. Das scheint auch bei den meisten anderen Fluggesellschaften so gehandhabt zu werden. Man muss noch hinzufügen, dass die Anrufe, die außerhalb der Öffnungszeiten eingehen, weitergeleitet werden, also der Kunde wird so oder so bedient. Nun haben wir vom Manager des Call Center verlangt uns diese "betrieblichen Gründe" aufzuzeigen. Dort hieß es vorerst, dass Öffnungszeiten angeblich vom "Head Office" bestimmt werden und wir unser Anliegen nochmals offiziell formulieren und an das "Head Office" adressieren sollen, was wir nun auch getan haben.

Wir möchten nun gerne wissen, welche Handhabe wir diesbezüglich haben, sollen wir direkt einen Anwalt hinzuziehen? Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?

Ich freue mich auf euer Feedback, eure Ideen usw.

Vielen Dank für die Unterstützung!

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Community-Antworten (3)

K
krambambuli

10.12.2018 um 20:07 Uhr

Man bemühe sich um eine klare Formulierung in Betriebsvereinbarungen. Die großen Schwachstellen liegen meist da, wo man davon ausgegangen ist, dass bestimmte betriebliche Situationen "schon immer so waren". Darin liegt möglicher Weise eine Schwachstelle eurer BV. "Betriebliche Gründe" ist eben eine relativ schwache Hürde für den AG. Er wird da schon was finden .....

S
Schlawutzel

16.12.2018 um 01:22 Uhr

Und ich finde das Hinzuziehen des Anwaltes immer sinnvoll. Entweder das Gremium hat schon Wissen zu dem Thema erlangt, oder es besorgt sich passende Schulungen.

P
Pjöööng

17.12.2018 um 11:49 Uhr

Ansprechpartner für Euch ist Euer Arbeitgeber und nicht der Manager des Call Centers oder irgendein "Kopf Büro".

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