lt. BetrVG §43 Absatz (1) hat der BR regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen einzuberufen. Zählt eine Teilbetriebsversammlung auch oder muss eine BR-Versammlung mit dem gesamten Betrieb gemacht werden?
Vielen Dank
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Betriebsversammlung Teil 1
Betriebsratsarbeit professionell darstellen