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Konsequenzen

B1
Betriebsrat 124
Dez 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unsere GL hat jedem MA die Möglichkeit gegeben, sich einen 20€ Gutschein im Personalbüro abzuholen, um diesen online auf unserer Hompage einzulösen. Unsere GL hat dies getan, um von den MA zu erfahren, wie einfach oder schwierig es ist, einen onlinekauf zu tätigen. Die Auswertung fand anhand eines Bewertungsbogens statt, der mit dem Gutschein unseren MA ausgehändigt wurde. Die ganze Geschichte beruhte sich auf Freiwilligkeit. Nun zum Problem. Unsere GL hat jetzt ein Schrieben an diejenigen MA geschickt, die ihn zwar im Personalbüro abgeholt haben, jedoch bis heute nicht eingelöst hatten. Die Frist zum Einlösen dieses Gutscheins ist am 31.10.18 ausgelaufen. In diesem Scheiben, werden die MA aufgefordert, den Gutschein wieder zurückgeben, oder es wird Ihnen 20€ vom Gehalt abgezogen!

Von dieser Konsequenz war aber nie die Rede. Des Weiteren wurden die Gutscheine gesperrt und das Geld zurückgebucht.

Was können wir hier tun? Gibt es eine Präzidensfall?

Vielen Dank für eure Antworten

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

08.12.2018 um 10:15 Uhr

Ja wie? Was hat denn der BR mit dem AG vereinbart? Die ganze Aktion ist doch mitbestimmungspflichtig.

K
krambambuli

08.12.2018 um 11:04 Uhr

Fordert doch den AG auf, die 20,- zurück zu buchen und verweist auf eure Mitbestimmung bei dem Thema Entgeltgrundsätze und Betriebsbußen.

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