wenn der BR einer Änderung von Arbeitszeiten bzw. der Einrichtung von festen Arbeitszeiten im Sinne von Schichtplänen gegenüber einer bisherigen Gleitzeitregelung nicht (mehr) zustimmt (bisher Übergangsregelung weil BV in der Verhandlung), wer kann dann die Zustimmung ersetzen? Arbeitsgericht oder Einigungsstelle?
Gruss
br
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen