Informationspflicht bei Firmenbesitzerwechsel?
Hallo Kollegen, in unserer Niederlassung ist folgendes passiert: Letzte Woche kam die Geschäftsstellenleitung und teilte den Mitarbeitern mit, daß von diesem Tage an wir einer anderen Firma angehören. Bisher hat es noch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich gezogen. Da die neue Firma sich jedoch auf die Sanierung spezialisiert hat, ist wohl damit zu rechnen. Hätten wir als Mitarbeiter das Recht gehabt, darüber eher informiert zu werden, um uns evtl. nach Alternativen umzusehen? Diese Abspaltungsgedanken unseres amerikanischen Mutterkonzerns wurden nämlich schon mehrere Monate diskutiert. Danke für Antwort
Community-Antworten (4)
13.02.2007 um 17:23 Uhr
Natürlich hättet Ihr Informiert werden müssen!
Zunächst ist der Betriebsrat zu informieren: Betriebsänderung nach §111 BetrVG, Information Wirtschaftsausschuß §106 BetrVG;
Information bei Betriebsübergänge regelt: a)Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft: §613a Abs.5 BGB; die Arbeitnehmer sind schriftlich über die Folgen zu informieren.
b) Betriebsübergang nach Umwandlungsgesetz,Abspaltung: §126 Abs.11(3) UmwG. Information des Betriebsrats über Spaltungsvertrag 1 Monat vor Beschluß der Spaltung.
14.02.2007 um 09:34 Uhr
Hallo Ramses II, welche Informationen werden denn noch deiner Ansicht nach benötigt?
14.02.2007 um 10:29 Uhr
Hallo Momme, Ramses II hat natürlich Recht.
- Frage: Gibt es einen Betriebsrat oder nicht? Wenn nicht, dann auch keine BR Rechte...Wenn es keinen gibt, dann einen gründen! Ohne BR kein Interessenenausgleich / Sozialplan!
- Hat der Eigentümerwechsel in Deutschland oder im Ausland stattgefunden? Die angesprochenen Gesetze gelten nur für die Bundesrepublik.
- Wenn nicht klar ist, wem der Laden gehört: das Registergeircht gibt Auskunft über Gesellschaftsform und Eigentümer.
14.02.2007 um 11:23 Uhr
Hallo astro otto, hallo ramses II, also einen BR haben wir und über die anderen Punkte werden wir uns informieren müssen. Danke erstmal vielmals.
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