Erstellt am 09.02.2007 um 10:58 Uhr von nachtradelr
Halli, hallo,
wer ist den bei euch "der Betriebsrat"??? Zustimmung zu einer Sachlage §99 erfolgt durch Beschluss bei einer ordentlichen BR-Sitzung.
Erstellt am 09.02.2007 um 10:59 Uhr von MiPa
Wie jetzt?
Alle BR Mitglieder zusammen sind doch der BR.
Wer ist den bei Euch der Betriebsrat und wer die anderen BR-Mitglieder?
Erstellt am 09.02.2007 um 11:08 Uhr von w-j-l
Waren denn bei dem Vorstellungsgespräch alle BR-Mitglieder dabei?
Haben die dann öffentliche beraten und abgestimmt?
Wenn es keine beschlussfähige Zahl von BR-Mitgliedern war, bzw. es keine Sitzung war zu der ordentlich eingeladen wurde, dann war der Beschluss unwirksam.
Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, dass der AG sich im Streitfall auf diese Zustimmung gar nicht berufen kann, da dies offensichtlich kein ordnungsgemäß zustande gekommener Beschluss über die Zustimmung war. Das muss sogar der blödeste AG erkennen.
Erstellt am 09.02.2007 um 12:54 Uhr von Frank B.
Ich kann nur Ramses II zustimmen, das wird wohl eher der blödeste Betriebsrat sein, der noch nicht mal weiß, wie ein Verfahren nach §99 BetrVG abzulaufen hat.
Oder ist etwa euer Vorsitzender DER BETRIEBSRAT?
Erstellt am 09.02.2007 um 13:27 Uhr von Lotte
w-j-l,
"Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, dass der AG sich im Streitfall auf diese Zustimmung gar nicht berufen kann, da dies offensichtlich kein ordnungsgemäß zustande gekommener Beschluss über die Zustimmung war. Das muss sogar der blödeste AG erkennen."
Jedem AG ist nach Fristende sicher völlig egal, wie ein Zustimmungsbeschluss zustande kam und innerhalb der Frist, birgt eine Zustimmung, übermittelt vom BRV, die nicht rechtmäßig zustande kam, wohl eher Probleme für den BR als für den AG.
Erstellt am 09.02.2007 um 13:29 Uhr von w-j-l
@ Ramses II
"Es sind durchaus Szenarien vorstellbar bei denen der AG sehr wohl von einer formaljuristisch korrekten Zustimmung des BR ausgehen kann."
Richtig. Deshalb ja auch meine einleitenden Fragen dazu.
Denkbar ist auch, dass ein Personalausschuss oder ein Betriebsausschuss am Tisch saß, und dieser die Aufgabe der Beschlussfassung über 99er-Angelegenheiten selbstständig wahrnehmen darf, und der AG das weiß.
Aber dann würde sich doch die Frage von hella erübrigen.
Erstellt am 09.02.2007 um 13:54 Uhr von Frank B.
w-j-l
Wie sieht es mit der nichtöffentlichen Sitzung aus? Bei einem Vorstellungsgespräch?