Erstellt am 09.02.2007 um 10:00 Uhr von Konrad
Eine Kündigung ist eine unternehmerische Entscheidung.
Bei der betriebsbedingten Kündigung ist eine Sozialauswahl vorzunehmen. Die Kündigung
Ist sachlich zu begründen. Der BR ist nach § 102 BetrVG zu beteiligen/anzuhören.
Der BR kann in einer Frist von 1 Woche der Kündigung widersprechen(Begründung notwendig).
Mögliche Reaktion des AG: er kündigt trotzdem und riskiert Kündigungsschutzklage oder
AG gibt Kündigungsabsicht auf.
Meiner Meinung kommt eine personenbedingte Kündigung sachlich begründet nicht in Frage und welcher BR lässt sich drohen ?
Erstellt am 09.02.2007 um 10:27 Uhr von Igel
Hallo Konrad,
uns ist schon klar, dass wir uns als BR nicht drohen lassen müssen, aber wie reagieren wir, wenn der Arbeitgeber trotzdem droht. Welche Möglichkeiten hat denn der AG, wenn der BR einer betriebsdedingten Kündigung widerspricht, und der AG dann nicht mehr betriebsbedingt, sondern auf einem anderen Weg kündigen will ?
Erstellt am 09.02.2007 um 11:28 Uhr von w-j-l
Der Ablauf einer solchen "Vorbereitung" der Kündigung durch den AG ist sicher auch für den AN im Kündigungsschutzverfahren interessant.
Erstellt am 09.02.2007 um 13:27 Uhr von peters
Die Gründe für eine personenbedingte Kündigung kann ein Arbeitgeber sich nicht einfach aus den Fingern saugen. Gibt es denn solche Gründe? Macht euch schlau, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen und bereitet euch drauf vor. (Eine Abmahnung gehört sicher nicht zu den Voraussetzungen.)
Die (vermutete) Drohung des Arbeitgebers halte ich jedenfalls für ungewöhnlich.
Erst behauptet er, es sei nicht genug Arbeit da. Falls der BR aber widerspricht, entdeckt der Arbeitgeber plötzlich, dass der AN eben krank ist. Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Das würde auch einen Arbeitsrichter sicher nachdenklich machen.
Am Besten lasst Ihr euch diese Drohung schriftlich geben. ;-))