Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wer von Euch hat schon einmal Erfahrung gemacht mit einer Betriebsspaltung und einem Spaltungsvertrag und kann mir da Infos geben auf was wir als BR achten müssen um nicht über den Tisch gezogen zu werden. Unsere GL hat uns mitgeteilt, dass eine Betriebsspaltung ansteht. Dabei soll die Komplette Firma zu 100 % in die neue Firma eingebracht werden, nur auustehende Rechtsstreitingkeiten bleiben noch in der alten Firma. Angeblich würden die MA nach § 613 a BetrVG in die neue Firma übergehen. Findet §613 a mit allen Rechten und Pflichten dann Anwendung für die MA? Welche Fristen zur Info des BR müssen eingehalten werden? Usw. Das alles interessiert uns. Kann jemand von Euch evtl. helfen?

LG

Prinzessin