Äderungskündigung - zustimmungspflichtig?
Ist eine Änderungskündigung vom BR zustimmungspflichtig? Ist diese so zu behandeln, wie eine "normale" Kündigung und der neue Vertrag, wie eine Neueinstellung?
Community-Antworten (4)
25.01.2007 um 14:13 Uhr
Korrekt, genauso ist es.
25.01.2007 um 15:11 Uhr
grins
30.01.2007 um 08:42 Uhr
Äh, wie jetzt, Ramses II, haben wir jetzt die Negation der Negation?
30.01.2007 um 13:56 Uhr
guckst du hier http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf01164.html
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