Hallo,

kann der Betriebsrat einer betriebsbedingten Kündigung auch wieder sprechen, wenn er die unternehmerischen Gründe in Frage stellt?

Der Fall:

Es werden mehrer Arbeitnehmer auf Grund eines starken, eventuell dauerhaften Auftragsrückgang gekündigt.
Der Betriebsrat der Firma ist aber der Ansicht, das es auch reichen würde, die Hälfte der beabsichtigten Arbeitnehmern zu kündigen.
Darf der Betriebsrat diese unternehmerische Entscheidung in Frage stellen, bzw. die Kündigung einiger Arbeitnehmer deswegen verweigern?
Oder ist das Aufgabe des Arbeitsgerichtes?
Oder ist das Entscheidung des Unternehmers?

Eine Versetzung bzw. Umschulung der Arbeitnehmer für Tätigkeiten in anderen Abteilungen ist nicht möglich.