Unser AG hat Mitarbeiter unserer Firma durch Testkäufer prüfen lassen, z.B. auf den Umgang mit Kunden usw. Dazu hat er eine Firma beauftragt, die damit Geld verdient. Nun möchte er die Ergebnisse dieser Tests mit der Belegschaft auswerten und zwar an einem Samstagnachmittag, außerhalb der Arbeitszeit. Da viele Kollegen darüber nicht sehr begeistert sind und andere zu der Zeit Urlaub haben, erwartet er, daß trotzdem alle erscheinen und hat dies nun zu einer Pflichtveranstaltung erklärt. Wir als BR haben das entsprechende Rundschreiben, in dem jeder seine Teilnahme per Unterschrift bestätigen soll, eingezogen. Wir sind der Meinung, daß der AG nicht über die Freizeit der AN bestimmen und sie einfach zur Arbeitszeit erklären kann, schon gar nicht ohne Beteiligung des BR. Kommende Woche wollen wir den AG darüber informieren, daß er rechtswidrig handelt. Da wir noch relativ frisch im Amt sind, haben wir noch wenig Erfahrung auf dem Gebiet. Mit welchen Gesetzestexten können wir unser Handeln untermauern? Und hätte der AG uns eigentlich auch über die geplante Maßnahme mit den Testkäufern informieren müssen?