Folgendes Problem......Mein AG hat Unternehmerisch beschlossen, in zukunft mit weniger Personal auszukommen und hat zahlreiche Änderungskündigungen ausgesprochen.
Gleichzeitig setzt er allerdings Zeitarbeitnehmer (immer per 99und100èr) ein (max 2 Monate befristet).
Der BR verweigert die Zustimmung gem 99 und 100.
Der AG geht in die Zustimmungersetztung.
Das Arbeitsgericht setzt einen Gütetermin an (meist 4-6 Wochen danach).
Wen wunderts Güte scheitert.....also Kammertermin (nochmal 3-6 Wochen).
Der Arbeitgeber zieht nach Ablauf der Maßnahme (s.o. max 8 Wochen) seinen Antrag beim Arbeitgericht zurück.
Das Arbeitgericht stellt das verfahren ein.
Der Arbeitgeber setzt die Gleichen Zeitarbeiter auf einer "neuen" 99 und 100èr wieder ein und der Spass geht von vorne los.

Und bitte keine Frasen in Richtung Kosten........wir haben in den letzten 6 Monaten ca.150 !!!! solcher Verfahren geführt - wir sind durch alle Kammer (28 !) des Arbeitgerichtes MEHRFACH durch. Die Arbeitrichter deuten jedesmal an :"Mach doch mal ein 23 III verfahren"

Irgentwelche Tipp`s ?