Erstellt am 18.01.2007 um 07:33 Uhr von Werner
HAllo Gallier,
mehr Tipps kann man Euch doch auch nicht geben als es die Arbeitsrichter getan haben.
Leichter als durch eure Verfahren in den letzten Monaten, kann man einem ArbGeb. einen Verstoss nach §23 nicht nachweisen.
Erstellt am 18.01.2007 um 08:05 Uhr von Baum
Hallo Gallier,
ich glaube deutlicher kann es ein Arbeitsrichter nicht sagen.
Erstellt am 18.01.2007 um 10:41 Uhr von Ätreppheescher
Nun Gallier,
wie soll man da irgendwelche Tips geben. Ihr müsst im Grunde das gleiche Verfahren wie bisher machen, nur 'ne andere Begründung schreiben; eben die nach § 23 Abs. 3 BetrVG. Das könnte dann Euren AG bis zu 10.000 Euronen kosten...
Das trägt dann ungemein dazu bei, dass Ihr Euch besser versteht *grmpf*
Wenn Ihr in den letzten 6 Monaten (180 Tagen) 150 Verfahren geführt haben, dann ist das ja Stress pur. Habt Ihr keine andere Arbeit? ;-)
Vielleicht sollte mal einer mit dem AG ein ernstzunehmendes Wort reden?! (Hätte eigentlich schon längst sein müssen.)
Wenn das nicht hilft, dann kann man immer noch 'nen IIIer mit dem 23 machen ;-)
Gruß
Hugo
Erstellt am 18.01.2007 um 22:25 Uhr von Der Gallier
Hi Hugo,
das mit den Anträgen hat das Arbeitsgericht schon übernommen (Präsi hat mal festgesetzt, das der Streitwert wie folgt festgesetzt wird : Antrag des Arbeitgebers nach 23 III / Antrag des BR`s nach 101........alle anderen Richter folgen jetzt dieser Meinung.......wen wunderts.....die fühlen sich anscheinend in ihren Kammern doch sehr "Blockiert" und versuchen meinen Arbeitgeber mit den Kosten wieder in die Spur zu bekommen, da sie auf der einen Seite Kündigungsschutz-Klagen der Arbeitnehmer haben und auf der anderen Seite Zustimmungsersetzungsverfahren der Zeitarbeitnehmer.
Damit ist dem BR aber nicht geholfen !
Was ich als BR brauche ist ein Unterlassungsanspruch auf den Einsatz der Zeitarbeitnehmer bis entweder der BR oder das Arbeitsgericht dieses genehmigt.
Jeder sagt das geht....aber keiner wie !
Das Problem haben ja auch die Arbeitsrichter eingesehen : Über die Kostenschiene bekommen wie nicht viel bewegt, da dieser Arbeitgeber davon GENUG zur verfühgung hat (Wir reden hier nicht über Hunderttausende oder Millionen, sondern DEUTLICH mehr.
Entscheident ist dem Arbeitgeber die Signalwirkung auf andere "Bereiche" wo er noch Personal abbauen bzw. die Fremdvergabe vorhat.
P.S. Biete Arbeitsplatz zum ""Tausch" an.......:-))