Hallo,
ich bin BRV in einem neugewählten Betriebsrat .
Es gab bisher keinen Betriebsrat und unser Unternehmen liegt knapp unter der 200 Mitarbeiter Grenze.
Es wurde ein Beschluss gefasst wonach ich eine Freistellung für die Tätigkeit erhalten soll.
Mein Problem ist nun , das ich geringfügig beschäftigt bin und unsere GL die Meinung vertritt , daß §37 2,3 eine Mehrvergütung nicht rechtfertige .
Meine Wochenarbeitszeit ist bereits jetzt vollkommen durch die BR arbeit ausgeschöpft und eine Stundenerhöhung wurde ebenfalls abgelehnt mit der Begründung das diese dann eine Vergünstigung darstellen würde.
Über eure Meinungen dazu würde ich mich freuen.