Hallo Leute,
wie so viele hier, bin auch ich neu im Betriebsrat (und hier im Forum). Ich werde mich jetzt nicht, wie so viele darüber auslassen, dass Ihr ein super Forum seid und dem ganzen blablabla….. wurde ja schon oft genug erwähnt ;-)

Wir sind ein 9er-Gremium.
Derzeit haben wir einige Probleme bezgl. §111 + 112 BetrVG. Naja, hier sind wir sehr gefordert, weil man so was ja auch nicht jeden Tag mitmacht. Zum Glück erhalten wir Unterstützung von einem GBRv von einem größeren Konzern.

Nun aber zu meiner Frage: Es geht um Lohnerhöhung. Wir sind gerade mit unserem Chef in Verhandlung, wie die Lohnerhöhung gestaltet wird (für jeden ein bestimmter Prozent-Satz oder für jeden den gleichen Bruttobetrag – Anhebung der unteren Gehaltsstufen). Der BR ist sich darüber einig, dass die Verteilung prozentual für JEDEN gleich sein sollte (also x% für jeden). Unsere GL ist aber der Ansicht, dass Sie es lieber nach dem Gerechtigkeitsprinzip aufteilen wollen, d.h. gute MA sollen mehr bekommen, andere weniger und einige gar nichts.
Wir erhielten von der uns „unterstützenden Kraft“ den Tipp, dass das gar nicht zulässig ist. Entweder alle das Gleiche oder gar niemand etwas. Die GL könnte die Variabilität nur mittels Bonuszahlungen erreichen……..Stimmt das?
Ach ja noch was, unser AG ist 1997 (nach Abschluss des TV) aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Der alte TV ist somit noch für ca. 60% gültig und wir sind in der Metallverarbeitendes Unternehmen.

Ich hoffe, ich habe alles nennenswerte erwähnt…… ;-)

Nun wisst Ihr so ungefähr den Sachverhalt und würde gerne Eure Meinung(en) dazu hören. Gibt es irgendwo Paragraphen oder Urteile oder sonst was, welche diese Situation beschreiben? Habe schon sehr viel gegoogelt und gesucht, aber noch nichts passendes finden können………

Für Eure Hilfe schon mal Besten Dank im Voraus