Erstellt am 17.01.2007 um 10:08 Uhr von Sullen
Ramses II: Danke für Deine schnelle Antwort......
Also ein Verfahren für die Leistungsbemessung haben wir nicht. Wir eher von den Vorgesetzen und Gruppenleiter (gewerbl.) eingeschätzt wenn es so sein sollte, aber ein Beurteilungsystem in schriftform gibt es so nicht.
Ich weiß, dass es sich hierbei um ein sehr heikles thema dreht...... was bedeutet es in Deinem Sinne wenn Du von "grob fehlerhaft" schreibst?
Deiner Erläuterung zur Folge, würde es sich bei uns um eine "teilmitbestimmten" handeln, jedoch mit dem kleinen Unterschied, dass es die GL selbst festlegen will, wer wieviel erhält........ Und dazu wäre noch zu erwähnen, wir haben ca. 300 Vollbeschäftigte und da die Lohnlisten einsehen (vor und nach der Erhöhung)..... naja weiß nicht so recht. Und dann kommt wieder das Problem mit der Beurteilung der Leistung..... wenn nichts geschrieben wird, für den BR unmöglich die einzuschätzen, oder? Oder hast Du ne Idee, wie sowas sonst noch zu handhaben wäre?
Grüsse Sullen
Erstellt am 17.01.2007 um 10:11 Uhr von Kölner
@Sullen
Ja eben! Deswegen seid Ihr ja auch in der Mitbestimmung und nicht nur in der Anteilnahme...
Also könnte man jetzt raten, zunächst mal einen TV einzusehen, dann sich kundig zu machen und dann dem AG die Grenzen/Möglichkeiten einer LOB darzulegen.
Erstellt am 17.01.2007 um 11:07 Uhr von Sullen
@ Kölner:
...auch Dir danke ich für Deine Antwort.
Zunächst noch eine Fragen:
1. Was beduetet LOB? Sorry - kein Plan!
2. Du sagst "...dann sich kundig machen" - Wo? und Worüber?
Wir wissen eben nicht, ob wir, als BR, es vertreten können, wenn wir da zustimmen sollen, wenn jemand keine oder nur eine geringe Lohnerhöhung erhalten soll...... Immerhin hat es in unserem Unternehmen seit 2003 für niemanden eine Lohnerhöhung gegeben und für alle kostet dass Brot seitdem mehr.......
des weitern würde es sich bei den MA evtl. um all jene handeln, die im Zuge einer Zweigschließung (§ 111 BetrVG) in einen anderen Bereich versetzt wurden, in dem Sie nun "nur" Anlerntätigkeiten" ausführen können, bei dem Sie aber die gleiche Entlohnung wie vorher erhalten. der Sundenlohn im anderen Bereich, war vorher schon etwas höher (im Bereich der geschl. wurde)..........
Wie sollen wir jetzt denn dies als Gesamtes beurteilen?
Grüße
Erstellt am 17.01.2007 um 11:17 Uhr von Kölner
@Sullen
Seminare zum Thema "LOB" (LeistungsOrientierte Bezahlung) werden von vielen Instituten angeboten.
Und weil Euer Thema soooo komplex ist (LOB, tarifvertragliche Voraussetzungen, neue AV bei Neueinstellungen, Gleichbehandlung oder nicht, Haustarif oder nicht...) solltet Ihr mit einem "Externen" mal sortieren und prüfen, wo überhaupt - sinnvoll - die MBR eingefordert werden können/sollen.
Erstellt am 17.01.2007 um 12:28 Uhr von Pfarrer
@Sullen
die individuelle,- sprich u.a, die leistungsgerechte Entlohnung von Arbeitnehmern außerhalb irgendwelcher gesetzlicher Vorgaben, Tarifverträge etc. ist der Traum eines jeden Unternehmers. Bei der Vielschichtigkeit Eures Problems würde ich unter den Umständen auch die Zusammenarbeit mit einem RA oder Gewerkschaft in Erwägung ziehen. Ihr habt doch sicher einen Freigestellten BR, oder?
Die Begriffe wie Leistungsgerechte oder Leistungsorientierte Bezahlung sind uns als BR auch nicht unkannt, - das bedeutet übersetzt: In unserem nach BAT arbeitenden Betrieb erhalten die "Leitenden" Zulagen in Höhe von mehreren hundert Euro, die dafür dann aber dafür den anderen MA erklären, sie sollen auf U-Geld, Weihnachtsgeld, BAT-Erhöhung etc. verzichten weil der AG diese finanzielle Last nicht mehr tragen könnte.
Erstellt am 17.01.2007 um 12:56 Uhr von Sullen
@ Pfarrer: bis jetzt haben wir keinen freigestellen Vorsitzenden. Leider fehlt uns allen die Praxiserfahrung in den meisten Sachen, da wie ich ja eingangs erwähnt habe, wir ein ziemlich junges Team sind. Der ehemalige Vorsitzende hat sich nach 20-jähriger Tätigkeit auf Grund seiner bevorstehender Altersteilzeit nicht wieder aufstellen lassen.
@ Ramses II: wir werden uns über Deinen Vorschlag mal informieren und dies auch bereden. Dass die Erhöhung bei einer leistungsbezogenen Bezahlung nachvollziehbar und transparent sein sollte, ist uns soweit schon klar, nur die Umsetzung sehen wir als schwierig an, weil 1. unsere GL nicht so viel übrig hat (Arbeitsplatzbeschreibung, Eingruppierung ..und und und) und zweitens wurde die Lohnerhöhung für 1. Januar 07 zugesagt und sollten uns nun baldmöglichst einig werden.....