W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Brauchen Rat wegen Lohnerhöhung

S
Sullen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, wie so viele hier, bin auch ich neu im Betriebsrat (und hier im Forum). Ich werde mich jetzt nicht, wie so viele darüber auslassen, dass Ihr ein super Forum seid und dem ganzen blablabla….. wurde ja schon oft genug erwähnt ;-)

Wir sind ein 9er-Gremium. Derzeit haben wir einige Probleme bezgl. §111 + 112 BetrVG. Naja, hier sind wir sehr gefordert, weil man so was ja auch nicht jeden Tag mitmacht. Zum Glück erhalten wir Unterstützung von einem GBRv von einem größeren Konzern.

Nun aber zu meiner Frage: Es geht um Lohnerhöhung. Wir sind gerade mit unserem Chef in Verhandlung, wie die Lohnerhöhung gestaltet wird (für jeden ein bestimmter Prozent-Satz oder für jeden den gleichen Bruttobetrag – Anhebung der unteren Gehaltsstufen). Der BR ist sich darüber einig, dass die Verteilung prozentual für JEDEN gleich sein sollte (also x% für jeden). Unsere GL ist aber der Ansicht, dass Sie es lieber nach dem Gerechtigkeitsprinzip aufteilen wollen, d.h. gute MA sollen mehr bekommen, andere weniger und einige gar nichts. Wir erhielten von der uns „unterstützenden Kraft“ den Tipp, dass das gar nicht zulässig ist. Entweder alle das Gleiche oder gar niemand etwas. Die GL könnte die Variabilität nur mittels Bonuszahlungen erreichen……..Stimmt das? Ach ja noch was, unser AG ist 1997 (nach Abschluss des TV) aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Der alte TV ist somit noch für ca. 60% gültig und wir sind in der Metallverarbeitendes Unternehmen.

Ich hoffe, ich habe alles nennenswerte erwähnt…… ;-)

Nun wisst Ihr so ungefähr den Sachverhalt und würde gerne Eure Meinung(en) dazu hören. Gibt es irgendwo Paragraphen oder Urteile oder sonst was, welche diese Situation beschreiben? Habe schon sehr viel gegoogelt und gesucht, aber noch nichts passendes finden können………

Für Eure Hilfe schon mal Besten Dank im Voraus

4.79406

Community-Antworten (6)

S
Sullen

17.01.2007 um 11:08 Uhr

Ramses II: Danke für Deine schnelle Antwort......

Also ein Verfahren für die Leistungsbemessung haben wir nicht. Wir eher von den Vorgesetzen und Gruppenleiter (gewerbl.) eingeschätzt wenn es so sein sollte, aber ein Beurteilungsystem in schriftform gibt es so nicht.

Ich weiß, dass es sich hierbei um ein sehr heikles thema dreht...... was bedeutet es in Deinem Sinne wenn Du von "grob fehlerhaft" schreibst?

Deiner Erläuterung zur Folge, würde es sich bei uns um eine "teilmitbestimmten" handeln, jedoch mit dem kleinen Unterschied, dass es die GL selbst festlegen will, wer wieviel erhält........ Und dazu wäre noch zu erwähnen, wir haben ca. 300 Vollbeschäftigte und da die Lohnlisten einsehen (vor und nach der Erhöhung)..... naja weiß nicht so recht. Und dann kommt wieder das Problem mit der Beurteilung der Leistung..... wenn nichts geschrieben wird, für den BR unmöglich die einzuschätzen, oder? Oder hast Du ne Idee, wie sowas sonst noch zu handhaben wäre?

Grüsse Sullen

K
Kölner

17.01.2007 um 11:11 Uhr

@Sullen Ja eben! Deswegen seid Ihr ja auch in der Mitbestimmung und nicht nur in der Anteilnahme... Also könnte man jetzt raten, zunächst mal einen TV einzusehen, dann sich kundig zu machen und dann dem AG die Grenzen/Möglichkeiten einer LOB darzulegen.

S
Sullen

17.01.2007 um 12:07 Uhr

@ Kölner:

...auch Dir danke ich für Deine Antwort.

Zunächst noch eine Fragen:

  1. Was beduetet LOB? Sorry - kein Plan!
  2. Du sagst "...dann sich kundig machen" - Wo? und Worüber?

Wir wissen eben nicht, ob wir, als BR, es vertreten können, wenn wir da zustimmen sollen, wenn jemand keine oder nur eine geringe Lohnerhöhung erhalten soll...... Immerhin hat es in unserem Unternehmen seit 2003 für niemanden eine Lohnerhöhung gegeben und für alle kostet dass Brot seitdem mehr.......

des weitern würde es sich bei den MA evtl. um all jene handeln, die im Zuge einer Zweigschließung (§ 111 BetrVG) in einen anderen Bereich versetzt wurden, in dem Sie nun "nur" Anlerntätigkeiten" ausführen können, bei dem Sie aber die gleiche Entlohnung wie vorher erhalten. der Sundenlohn im anderen Bereich, war vorher schon etwas höher (im Bereich der geschl. wurde)..........

Wie sollen wir jetzt denn dies als Gesamtes beurteilen?

Grüße

K
Kölner

17.01.2007 um 12:17 Uhr

@Sullen Seminare zum Thema "LOB" (LeistungsOrientierte Bezahlung) werden von vielen Instituten angeboten. Und weil Euer Thema soooo komplex ist (LOB, tarifvertragliche Voraussetzungen, neue AV bei Neueinstellungen, Gleichbehandlung oder nicht, Haustarif oder nicht...) solltet Ihr mit einem "Externen" mal sortieren und prüfen, wo überhaupt - sinnvoll - die MBR eingefordert werden können/sollen.

P
Pfarrer

17.01.2007 um 13:28 Uhr

@Sullen

die individuelle,- sprich u.a, die leistungsgerechte Entlohnung von Arbeitnehmern außerhalb irgendwelcher gesetzlicher Vorgaben, Tarifverträge etc. ist der Traum eines jeden Unternehmers. Bei der Vielschichtigkeit Eures Problems würde ich unter den Umständen auch die Zusammenarbeit mit einem RA oder Gewerkschaft in Erwägung ziehen. Ihr habt doch sicher einen Freigestellten BR, oder?

Die Begriffe wie Leistungsgerechte oder Leistungsorientierte Bezahlung sind uns als BR auch nicht unkannt, - das bedeutet übersetzt: In unserem nach BAT arbeitenden Betrieb erhalten die "Leitenden" Zulagen in Höhe von mehreren hundert Euro, die dafür dann aber dafür den anderen MA erklären, sie sollen auf U-Geld, Weihnachtsgeld, BAT-Erhöhung etc. verzichten weil der AG diese finanzielle Last nicht mehr tragen könnte.

S
Sullen

17.01.2007 um 13:56 Uhr

@ Pfarrer: bis jetzt haben wir keinen freigestellen Vorsitzenden. Leider fehlt uns allen die Praxiserfahrung in den meisten Sachen, da wie ich ja eingangs erwähnt habe, wir ein ziemlich junges Team sind. Der ehemalige Vorsitzende hat sich nach 20-jähriger Tätigkeit auf Grund seiner bevorstehender Altersteilzeit nicht wieder aufstellen lassen.

@ Ramses II: wir werden uns über Deinen Vorschlag mal informieren und dies auch bereden. Dass die Erhöhung bei einer leistungsbezogenen Bezahlung nachvollziehbar und transparent sein sollte, ist uns soweit schon klar, nur die Umsetzung sehen wir als schwierig an, weil 1. unsere GL nicht so viel übrig hat (Arbeitsplatzbeschreibung, Eingruppierung ..und und und) und zweitens wurde die Lohnerhöhung für 1. Januar 07 zugesagt und sollten uns nun baldmöglichst einig werden.....

Ihre Antwort