Was muss vorliegen, damit eine Abt. geschlossen werden kann ?
Firma AG in Deutschland entzieht der Tochter-GmbH einen Auftrag und vergibt ihn (ohne Kosten- oder anderer Vorteile) an die Mutter AG in Holland, einfach weil der neue Deutschland-Chef ein Holländer ist. Folge: Ein Bereich wird aufgegeben, eine ganze Abteilung verschwindet (5 MA, 1 BR) wg. betriebsbedingter Kündigung.
Frage: Geht dies einfach so ?
Müssen nicht irgendwelche Vorteile für die Deutschland-AG vorliegen oder kann man so wirklich jede x-beliebige Abt. schliessen (ohne Grund) ??
Danke
Community-Antworten (1)
17.11.2006 um 14:56 Uhr
Kann man so machen.
Passiert auch regelmäßig.
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