Hallo...
möchte hier gern eine frage loswerden. wir haben vor ein paar wochen erstmalig einen br (5 brm) gewählt und sind gerade dabei unsere go zu 'gestalten'. stein des anstoses war das thema nachrücker. die mehrzahl der brm möchte nachrücker nur dann zulassen, wenn der br nicht mehr beschlussfähig ist, sprich mehr als die hälfte der brm ausfallen. ist das in anlehnung an § 25 BetrVG überhaupt zulässig?

danke im voraus
CleoPatra