Wie weit reichen die Informations- bzw. Mitbestimmungsrechte bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern ???

AG begründet die Beschäftigung des freien Mitarbeiters mit fehlender Qualifikation der MA am Standort. Hätte intern erst eine Stellenausschreibung erfolgen müssen (ist vom BR gefordert) ???

Bitte um Info