Hallo,

wir haben in unserem Unternehmen eine IT-Abteilung (3 Mitarbeiter) die Abends von zuhause aus, Notdienst macht.

D.h. die Mitarbeiter arbeiten ganz normal von 09:00-17:30 und zusätzlich wechseln sie sich jede Woche ab mit dem Notdienst von 17:30-21:00. Samstags ganztätig Notdienst von 10:00-16:30. Sie sind dann zuhause telefonisch erreichbar und falls es Probleme gibt, werden sie angerufen und können dieses Problem über ihren eigenen Rechnern sich auf der Arbeit anmelden und beheben. Reaktionszeit ist sofort!

Dafür erhalten sie lediglich Freizeitausgleich. D.h. falls die Behebung des Problems 15 min. gedauert hat, erhalten sie auch nur 15 min. Freizeitausgleich.

Dies machen sie schon seit ca. 3 Jahren.

Da wir erst seit kurzem (1 Jahr) ein Betriebsrat haben, haben sie versucht, mit dem Chef, eine Neuregelung zu finden. Der Chef hat sie aber dann mit eine Bonusregelung abgespeist in der der Notdienst gekoppelt war. D.h. mit Auszahlung der Bonusregelung, die übrigens mehrere Punkte enthielt mit Prozentangaben, wäre der Notdienst auch abgegolten. Interessant ist aber dass in dieser Bonusregelung mehrere Punkte verteilt waren dem entsprechende Prozente verteilt wurden. Z. B.

- Rechtzeitige Erledigung der ToDo Liste = 25% Bonus
- Rechtzeitige Erledigung der besonderen Aufgaben = 25% Bonus
- usw bis 100%

Notdienst war als Punkt nicht genannt sondern nur am Ende mit folgendem Satz vermerkt: "Der Notdienst ist mit der Bonuszahlung abgegolten."

Nun meine Fragen...

1. Darf der Arbeitgeber den Notdienst an eine Bonuszahlung koppeln?
2. Da die Reaktionszeit sofort ist, ist es nicht Bereitschaftsdienst?
3. Da die Mitarbeiter dies seit 3 Jahren machen, darf der Arbeitgeber sagen "Gewohnheitsrecht"?
4. Können die Mitarbeiter Internetkosten, Stromkosten, Hardwarekosten geltend machen?
5. Kann er von heute auf morgen verlangen dass die Mitarbeiter Schichtdienst fahren falls er Notdienst nicht bezahlen will?

Wäre sehr dankbar für Antworten da es ein Thema ist der sich momentan sehr zuspitzt.

Gruß