Bezahlung von Laborbereitschaftsdiensten
Hallöle.. Wir haben folgendes Problem: Bei uns im Krankenhaus gibt es einen medizinischen Breitschaftsdienst. Das heißt wenn ab Spätestens 16.00 Uhr keiner mehr vom " normalen Labor Funktionslabor oder Röntgen" im Haus ist haben diese Personen Dienst. Also immer nur einer. Nun ist es so das es in diesen Bereichen auch mal vorkommen kann , das einer länger bleibt z.B bei Wartung der Röntgenaparate oder so. Nun ist es vorgekommen das dann die Bereitschaftsfrau ihre Anwesenheit nicht bezahlt gbekommen hat weil noch jemand im Haus war. Die hatte aber garkeine Zeit dazu Aufträge aus zuführen. wir sind der Meinung das das so nicht sein kann und hätten jetzt daher gerne die rechtliche Grundlage dazu. Außerdem wie wird das denn mit der Anfahrtspauschale bzw. der Zeit der Anfahrt und die Vergütung dazu gehandhabt. Ich weiß ist ein bißchen viel auf einmal... sorry. Gruß und DANKE Anja
Community-Antworten (1)
01.11.2006 um 09:23 Uhr
Ich gehe davon aus, dass die Bereitschaftsdienste zeitlich genau eingeteilt sind, während derjenige, der länger da ist, mehr oder weniger zufällig länger da ist. Der-/diejenige, die aber Bereitschaftsdienst hat, leistet diesen, weil sie ja nicht wissen kann, das betrieblich hierzu kein Bedarf besteht. Es liegt aus meiner Sicht im Betriebsrisiko des Arbeitgebers diese Planungsunsicherheiten zutragen. Die- oder derjenige, der Bereitschaftsdienst geleistet hat, muss diesen auch vergütet bekommen, selbst wenn kein Bedarf bestand.
Was meinst Du mit der Anfahrpauschale? Vielleicht gibt es hierzu eine tarifliche Regelung oder eine Betriebsvereinbarung? Welches Problem besteht konkret?
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