Erstellt am 31.10.2006 um 16:19 Uhr von Nadja
Hallo Tessa,
bei uns gibt es ein zweites Freizeitkonto für BR Arbeit. Wenn ein BR bei einer Sitzung teilnimmt, wenn er Urlaub hat, wird der Urlaubstag abgezogen, aber die Stunden der Teilnahme werden dem BR gutgeschrieben, die kann er sich dann freinehmen, oder nach einem Monat auszahlen lassen,
viele Grüße
Nadja
Erstellt am 31.10.2006 um 17:05 Uhr von Murdock
Hallo,
die Zeit ist ganz klar vom Arbeitgeber zu vergüten!
Mfg
Erstellt am 31.10.2006 um 20:08 Uhr von Mona-Lisa
@Nadja,
...."oder nach einem Monat auszahlen lassen,"
Voraussetzung: die Stunden können aus betrieblichen Gründen nicht abgefeiert werden.
@Murdock,
wenn vergüten bei dir abfeiern heisst?
Erstellt am 31.10.2006 um 23:10 Uhr von Tessa
Ja Leute, diese Meinung hab ich ja auch, aber es wäre halt schön, wenn ich was in der Hand hätte. Wo ich sagen kann hier steht.....Chefs haben es ahlt gerne Schwarz auf Weiß und das fehlt mir eben leider.
Erstellt am 01.11.2006 um 10:36 Uhr von Kölner
@Tessa
Schwarz auf Weiss wirst Du es so nicht bekommen, es sei denn Du hast einen Kommentar.
Schlüssig könnte man es über den § 37 Abs. 2 BetrVG unter Zuhilfenahme der § 25 BetrVG erläutern:
Wenn nämlich die Teilnahme (des eigentlich verhinderten BRM; zu den Verhinderungsgründen vgl. § 25 BetrVG) an dieser BR-Sitzung (im Urlaub des BRM) so wichtig für die AN des Betriebes ist, dass er (nach ausdrücklicher "sorgfältiger Würdigung" der besonderen Umstände) teilnehmen muss, dann kann die Teilnahme vergütet werden.
Im Zweifel helfen dann wieder die einschlägigen richterlichen Entscheidungen des LAG Hamm und das BAG!
Erstellt am 02.11.2006 um 12:58 Uhr von Angi1
Hallo Tessa,
habe im Fitting zu § 37 RN 87 folgendes gefunden:
"Auch die Unterbrechung des Urlaubs eines BR Mitglieds, um an einer BR Sitzung teilzunehmen, erfolgt nicht aus betriebsbedingten Gründen, so dass kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung des Urlaubs besteht."
MfG
Angi1
Erstellt am 02.11.2006 um 13:02 Uhr von waschbär
Hallo,
entwerder Arbeit oder Urlaub ! Urlaub ist die zeit die mann OHNE arbeit verbringt.
ausser mann unterbricht seinen urlaub. !
seit vorsichtig wegen der anfechtbarkeit der beschlüsse und der einladung der ersatzmitglieder .
Erstellt am 02.11.2006 um 13:24 Uhr von Mona-Lisa
@Waschbär,
g a n z l a n g s a m, e x t r a f ü r d i c h z um
m i t s c h r e i b e n ! :-))
Wenn ein BR-Mitglied beim BRV hinterlässt, dass es auch während seines Urlaub`s an BR-Sitzungen teilnehmen wird, darf kein Ersatzmitglied eingeladen werden.
Da passiert auch nicht`s mit den jeweiligen Beschlüssen.
Klar?
Erstellt am 07.11.2006 um 08:36 Uhr von waschbär
@ mona-lisa,
so wie du es schreibst wirkt es rechtlich o.k !
aber dann kann das BRM auch nicht vom AG verlangen das ihm die anwesenheit beim BR im Urlaub als Arbeitszeit angerechnet wird !