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Sitzungsteilnahme während Urlaub -wie wird mit diesen Stunden verfahren?

T
Tessa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein BR-Mitglied nimmt während des Urlaubs an einer Sitzung teil. War nicht anders möglich um beschlussfähig zu sein. Wie wird mit diesen Stunden verfahren? Als zusätzliche Stunden geschrieben oder Privatvergnügen des Mitglieds. Die Möglichkeit der Ersatzmitglieder war ausgeschöpft. Ich wäre auch dankbar wenn ihr mir einen Hinweis auf einen Gesetzestext geben könntet.

Ich möchte noch sagen, dass ich hier durch das Mitlesen schon sehr viele brauchbare Informationen erhalte habe und sag jetzt einfach mal Danke dafür.

Gruß, Tessa

5.47309

Community-Antworten (9)

N
Nadja

31.10.2006 um 17:19 Uhr

Hallo Tessa,

bei uns gibt es ein zweites Freizeitkonto für BR Arbeit. Wenn ein BR bei einer Sitzung teilnimmt, wenn er Urlaub hat, wird der Urlaubstag abgezogen, aber die Stunden der Teilnahme werden dem BR gutgeschrieben, die kann er sich dann freinehmen, oder nach einem Monat auszahlen lassen,

viele Grüße Nadja

M
Murdock

31.10.2006 um 18:05 Uhr

Hallo,

die Zeit ist ganz klar vom Arbeitgeber zu vergüten!

Mfg

M
Mona-Lisa

31.10.2006 um 21:08 Uhr

@Nadja, ...."oder nach einem Monat auszahlen lassen," Voraussetzung: die Stunden können aus betrieblichen Gründen nicht abgefeiert werden.

@Murdock, wenn vergüten bei dir abfeiern heisst?

T
Tessa

01.11.2006 um 00:10 Uhr

Ja Leute, diese Meinung hab ich ja auch, aber es wäre halt schön, wenn ich was in der Hand hätte. Wo ich sagen kann hier steht.....Chefs haben es ahlt gerne Schwarz auf Weiß und das fehlt mir eben leider.

K
Kölner

01.11.2006 um 11:36 Uhr

@Tessa Schwarz auf Weiss wirst Du es so nicht bekommen, es sei denn Du hast einen Kommentar.

Schlüssig könnte man es über den § 37 Abs. 2 BetrVG unter Zuhilfenahme der § 25 BetrVG erläutern: Wenn nämlich die Teilnahme (des eigentlich verhinderten BRM; zu den Verhinderungsgründen vgl. § 25 BetrVG) an dieser BR-Sitzung (im Urlaub des BRM) so wichtig für die AN des Betriebes ist, dass er (nach ausdrücklicher "sorgfältiger Würdigung" der besonderen Umstände) teilnehmen muss, dann kann die Teilnahme vergütet werden. Im Zweifel helfen dann wieder die einschlägigen richterlichen Entscheidungen des LAG Hamm und das BAG!

A
Angi1

02.11.2006 um 13:58 Uhr

Hallo Tessa,

habe im Fitting zu § 37 RN 87 folgendes gefunden: "Auch die Unterbrechung des Urlaubs eines BR Mitglieds, um an einer BR Sitzung teilzunehmen, erfolgt nicht aus betriebsbedingten Gründen, so dass kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung des Urlaubs besteht."

MfG

Angi1

W
Waschbär

02.11.2006 um 14:02 Uhr

Hallo,

entwerder Arbeit oder Urlaub ! Urlaub ist die zeit die mann OHNE arbeit verbringt.

ausser mann unterbricht seinen urlaub. !

seit vorsichtig wegen der anfechtbarkeit der beschlüsse und der einladung der ersatzmitglieder .

M
Mona-Lisa

02.11.2006 um 14:24 Uhr

@Waschbär, g a n z l a n g s a m, e x t r a f ü r d i c h z um
m i t s c h r e i b e n ! :-))

Wenn ein BR-Mitglied beim BRV hinterlässt, dass es auch während seines Urlaubs an BR-Sitzungen teilnehmen wird, darf kein Ersatzmitglied eingeladen werden. Da passiert auch nichts mit den jeweiligen Beschlüssen. Klar?

W
Waschbär

07.11.2006 um 09:36 Uhr

@ mona-lisa,

so wie du es schreibst wirkt es rechtlich o.k !

aber dann kann das BRM auch nicht vom AG verlangen das ihm die anwesenheit beim BR im Urlaub als Arbeitszeit angerechnet wird !

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