Erstellt am 30.10.2006 um 19:44 Uhr von Angelique
Sorry, aber da fällt mir nur zu ein: " wer zu spät kommt, den bestraft das Leben...."
Also, wenn sie unverschuldet zu spät gekommen ist, weil widrige Umstände sie vom zeitgerechten Erscheinen abgehalten haben (Stau, Verkehrsunfall...), denke ich, müsste ihr das geld erstattet werden, weil es nicht ihr verschulden war. Wenn sie allerdings selbstverschuldet zu spät gekommen ist, wird sie wohl die Kosten tragen müssen - ist meine subjektive Meinung dazu, ohne gesetzlichen Hintergrund.