Erstellt am 26.10.2006 um 21:06 Uhr von Mr. Hovir
Hmm, mich wundert das dein Chef dich ERST einstellt und DANN den BR fragt!!
Das hat sowieso andersrum zu erfolgen! Der Chef hat, nachdem er sich für einen Bewerber auf eine Stelle entschieden hat, den BR in Kenntniss zu setzen und um seine Zustimmung zu bitten. Erst wenn dann der BR zustimmt kann er dich einstellen!!
Wenn`s in deinem Fall anderes rum gelaufen ist ist schade für dich denn normalerweise wärst du erst gar nicht eingestellt worden.
In deinem Fall ist dein Arbeitsvertrag UNWIRKSAM, da erstens anscheinend der BR nicht rechtzeitig informiert worden ist und er zweitens auch gar nicht zugestimmt hat!
MR. Hovir
Erstellt am 26.10.2006 um 21:10 Uhr von Lotte
Jakobhans,
wahrscheinlich enthält Dein AV die Klausel: vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrats?
Erstellt am 27.10.2006 um 09:56 Uhr von Jakobhans
Der BR wurde erst nachträglich informiert und hat deshalb seine Zustimmung verweigert. In meinem Arbeitsvertrag wurde keine Kündigungsfrist vereinbart und er enthält keine Klausel vorbehaltlich der Zustimmung des BR.
Erstellt am 27.10.2006 um 10:18 Uhr von rolfo2
Wenn der AG dich vor der Zuistimmung des BR eingestellt hat ohne eine entsprechende Klausel muss er seinerseits auch den Vertrag erfüllen, das kannst du jederzeit einklagen.
Eine 2. Möglichkeit wäre, der AG ändert den Vertrag auf die tariflichen Gegebenheiten und der BR stimmt nachträglich doch zu.
Aber auf jeden Fall hast du ein Recht auf Arbeit und Lohn.
Erstellt am 27.10.2006 um 12:35 Uhr von stinkermief
Oder der AG zieht §100 BetrVG aus dem Zauberhut und bis alle Instanzen durch sind ist Dein Jahr eh um.