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Befristeter Arbeitsvertrag - Kündigung weil BR nicht zustimmt?

J
Jakobhans
Jan 2018 bearbeitet

Der Betriebsrat hat meinen von mir und dem Arbeitgeber geschlossenen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag seine Zustimmung verweigert, weil er nicht nach dem Tarifvertrag abgeschlossen wurde. Mein Arbeitgeber äußert, dass er nun meinen Arbeitsvertrag kündigen müsse, da er sich die Zustimmung vom Arbeitsgericht nicht ersetzen lassen will. Kann er dies tun oder gilt mein Arbeitsvertrag trotzdem für 1 Jahr, nachdem ja auch keine Kündigungsfristen im Vertrag genannt wurden.

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Community-Antworten (5)

MH
Mr. Hovir

26.10.2006 um 23:06 Uhr

Hmm, mich wundert das dein Chef dich ERST einstellt und DANN den BR fragt!! Das hat sowieso andersrum zu erfolgen! Der Chef hat, nachdem er sich für einen Bewerber auf eine Stelle entschieden hat, den BR in Kenntniss zu setzen und um seine Zustimmung zu bitten. Erst wenn dann der BR zustimmt kann er dich einstellen!!

Wenn`s in deinem Fall anderes rum gelaufen ist ist schade für dich denn normalerweise wärst du erst gar nicht eingestellt worden.

In deinem Fall ist dein Arbeitsvertrag UNWIRKSAM, da erstens anscheinend der BR nicht rechtzeitig informiert worden ist und er zweitens auch gar nicht zugestimmt hat!

MR. Hovir

L
Lotte

26.10.2006 um 23:10 Uhr

Jakobhans, wahrscheinlich enthält Dein AV die Klausel: vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrats?

J
Jakobhans

27.10.2006 um 11:56 Uhr

Der BR wurde erst nachträglich informiert und hat deshalb seine Zustimmung verweigert. In meinem Arbeitsvertrag wurde keine Kündigungsfrist vereinbart und er enthält keine Klausel vorbehaltlich der Zustimmung des BR.

R
rolfo2

27.10.2006 um 12:18 Uhr

Wenn der AG dich vor der Zuistimmung des BR eingestellt hat ohne eine entsprechende Klausel muss er seinerseits auch den Vertrag erfüllen, das kannst du jederzeit einklagen. Eine 2. Möglichkeit wäre, der AG ändert den Vertrag auf die tariflichen Gegebenheiten und der BR stimmt nachträglich doch zu. Aber auf jeden Fall hast du ein Recht auf Arbeit und Lohn.

S
stinkermief

27.10.2006 um 14:35 Uhr

Oder der AG zieht §100 BetrVG aus dem Zauberhut und bis alle Instanzen durch sind ist Dein Jahr eh um.

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