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Kann ein nur als Vertreter gewählter MA an jeder BR-Sitzung teilnehmen?

R
rudi20
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine Problem mit der Vertreterregelung unseres BR und möglichen Verletzungen der Datenschutzbestimmungen. Unser Unternehmen hat ca. 450 MA. Nun stelle ich fest, dass ein nicht direkt gewählter MA (aufgrund der wenigen Stimmen ist er nur als Stellvertreter gewählt) an jeder BR-Sitzung teilnimmt. Hier wird nach meiner Meinung der BR aufgebläht und es könnte ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen. Welche Voraussettzungen müssen vorliegen und welche Verfahren eingehalten werden, damit der Vertreter an den BR-Sitzungen teilnehmen kann? Wer legt das fest? Bezieht sich die Vertretungsregelung nicht auf eine Nachrückerfunktion (im Falle von Austritt, langfristiger Krankheit etc.) zumal unser BR aufgrund der Anzahl auch bei einer Krankheit entscheidfungsfähig ist. Ist so ein möglicher Notfall anzuzeigen? Leider betseht die Gefahr der Klüngelei und des möglichen Informationsmissbrauchs. Demokratische Entscheidfungen dürften wohl auch für BR-Wahlen gültig sein.

2.75701

Community-Antworten (1)

KH
Kleine Hexe

11.10.2006 um 10:13 Uhr

Hallo Rudi,

es gilt das BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen .......

(2) ...... Kann ein Mitglied des Betriebsrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unter Angabe der Gründe unverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen. Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden......


Und zur Erklärung: Der Betriebsratsvorsitzende MUSS immer das nächste Ersatzmitglied laden sobald eine BRM aus welchen Gründen auch immer nicht teilnehmen kann.

Wenn du weitere Erklärungen brauchst dann gehe links unter den Eintrag Stichwort/Problem suchen und gebe dort Ersatzmitglied ein

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