Hallo zusammen,

ich habe eine Problem mit der Vertreterregelung unseres BR und möglichen Verletzungen der Datenschutzbestimmungen. Unser Unternehmen hat ca. 450 MA. Nun stelle ich fest, dass ein nicht direkt gewählter MA (aufgrund der wenigen Stimmen ist er nur als Stellvertreter gewählt) an jeder BR-Sitzung teilnimmt. Hier wird nach meiner Meinung der BR aufgebläht und es könnte ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen. Welche Voraussettzungen müssen vorliegen und welche Verfahren eingehalten werden, damit der Vertreter an den BR-Sitzungen teilnehmen kann? Wer legt das fest? Bezieht sich die Vertretungsregelung nicht auf eine Nachrückerfunktion (im Falle von Austritt, langfristiger Krankheit etc.) zumal unser BR aufgrund der Anzahl auch bei einer Krankheit entscheidfungsfähig ist. Ist so ein möglicher Notfall anzuzeigen? Leider betseht die Gefahr der Klüngelei und des möglichen Informationsmissbrauchs. Demokratische Entscheidfungen dürften wohl auch für BR-Wahlen gültig sein.