Erstellt am 02.10.2006 um 18:30 Uhr von Kölner
@cyclecross
Mutig, mutig...
Zunächst solltet Ihr schleunigst, eventuell vorgezogen eine konst. Sitzung machen, damit der BR agieren kann.
Dann: eine Betriebsatszeitung?
Erstellt am 02.10.2006 um 18:42 Uhr von cyclecross
Danke! Der nächstmögliche Termin für die konst. Sitzung ist der 10.10.06, weil mehrere Betriebsratsmitglieder im Urlaub sind. Eigentlich haben wir andere Ziele, als auf derartigen Ebenen Erfolge zu erzielen. Wollen uns nicht mit solchem Kindergarten aufreiben. Werden aber niht drum herum kommen. Wollen unsere Infos aber selber drucken und verteilen, um der Zensur zu entgehen. Ist so eine Zensur überhaupt zulässig?
Erstellt am 02.10.2006 um 18:47 Uhr von Kölner
@cyclecross
Bei Propagandablättern des AG? Sicher.
Erstellt am 02.10.2006 um 18:58 Uhr von Heini
Informationsblätter des Wahlvorstandes und des Betriebsrates dürfen nicht durch den Arbeitgeber verändert oder eingezogen werden.
Sollte der Arbeitgeber, trotz Aufforderung des WA oder BR, sein Verhalten nicht ändern würde ich empfehlen mit Hilfe des Arbeitsgerichtes dagegen vorzugehen.
Erstellt am 02.10.2006 um 19:07 Uhr von Kölner
@Heini
Was sagen Dir die zwei Worte "monatliche Firmenzeitung"?
Erstellt am 02.10.2006 um 20:21 Uhr von Heini
Na Kölner, heute wieder einen Schlaumeier gefrühstückt?
Es ist unerheblich in welcher zulässigen Form der BR seine Info bekannt macht, ob per Aushang, Handzettel, BR-Zeitung oder Betriebszeitung, der AG hat in den Texten NICHTS zu verändern.
Wenn der AG mit dem Inhalt der Info nicht einverstanden ist, kann er es ablehnen diese in der Firmenzeitschrift zu veröffentlichen, aber eigenmächtig verändern, nein.
Erstellt am 02.10.2006 um 21:12 Uhr von cyclecross
Bei dem Informationsblatt handelt es sich um ein paar Seiten, die mit den neuesten Informationen, wie Anschaffungen, Problemen, Krankenständen, Personalveränderungen usw. bedruckt sind. Da diese an die Lohnzettel der Mitarbeiter gahängt werden, ist die Chance groß, daß sie von den meisten gelesen werden. Wie geht man am besten Probleme, wie Schichtsystem, Überstundenregelung, schlechte Arbeitsbedingungen usw. an? Falls es auf dem Weg des normalen gespräches nicht klappt oder alles verschleppt bzw. hinausgezögert wird? Fristen setzen? Mit Arbeitsgericht drohen? Ist das nicht die denkbar schlechteste Ausgangsbasis für eine weitere Zusammenarbeit?
Erstellt am 02.10.2006 um 21:47 Uhr von Heini
---Wie geht man am besten Probleme, wie Schichtsystem, Überstundenregelung, schlechte Arbeitsbedingungen usw. an?---
Es könnte der Betriebsrat die ganze Palette seiner Mitbestimmungsrechte gem. § 87 BetrVG geltend machen. Hier gäbe es die Möglichkeit ein Teil der Probleme mit Betriebsvereinbarungen zu regeln. Diese Betriebsvereinbarungen kann der BR erzwingen. Sind die BV abgeschlossen hat der BR die Möglichkeit die Vorgaben der BV auch gerichtlich durchzusetzen.
Wenn der BR es für wichtig erachtet könnte er auch seine Informationsrechte mit Hilfe des Arbeitsgerichtes einfordern, was sicherlich bei uneinsichtigen AG sinnvoll wäre.
Es ist eine schlechte Ausgangsbasis für die Zusammenarbeit, aber was will man machen. Fragt der AG danach??
Der BR kann so weitermachen wie bisher, dann wird der AG sein Verhalten nicht ändern und der BR wird weiter hinter seinen Rechten herlaufen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der BR es im Guten versucht aber letztendlich, wenn der AG uneinsichtig ist, auch konsequent vorgeht.
Erstellt am 02.10.2006 um 22:04 Uhr von Kölner
@Heini
Der BR hat hier doch gar keine beklagbaren "Rechte" und der WV auch nicht! Das Informationsportal des BR ist entweder das eigene Käseblatt oder die BV...
Was willst Du denn (mal wieder) hier mit dem Arbeitsgericht? - Mensch Heini, lasse die Kirche im Dorf und den BR seine eigenen Redaktions- und Informationswege gehen!
Zumal: Nicht annähernd wird der AG hier belangt werden können...(Stichwort Redaktionelle Überarbeitungsfreiheit usw.). Deine Weisheiten helfen hier wohl eher nicht!
Erstellt am 02.10.2006 um 23:24 Uhr von Heini
Kölner,
schau erst einmal auf welche Frage geantwortet wurde bevor Du hier Korrektur schreibst.
Erstellt am 03.10.2006 um 21:47 Uhr von Lotte
Heini,
"Wenn der BR es für wichtig erachtet könnte er auch seine Informationsrechte mit Hilfe des Arbeitsgerichtes einfordern, was sicherlich bei uneinsichtigen AG sinnvoll wäre...."
Auf welche Frage war das denn die Antwort?
Erstellt am 04.10.2006 um 07:37 Uhr von aristos
cyclecross
ein Thema nach dem anderen.
Erst müßt ihr konstituieren.
§29 BetrVG gibt an, dass vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung einzuberufen. Du schreibst am 8 September die Wahl und am 10.10.06 die konstituierente Sitzung. Warum so spät. hast du dich verschrieben?????
Alles andere kommt danach und in Ruhe. Keine undenkbae reaktionen, denn der AG wird sich freuen. Erst ganz gut alles überlegen (BetrVG gut lesen) und dann handeln.
Erstellt am 04.10.2006 um 07:57 Uhr von Mona-Lisa
@aristos,
der 29iger sagt zwar, dass vor Ablauf einer Woche die konstituierende Sitzung einzuberufen ist. Das heisst aber nicht, dass sie innerhalb dieser Woche auch stattfinden muss.
......Den Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung festzulegen, ist vielmehr dem Wahlvorstand überlassen.........Ist dagegen die Amtszeit des bisherigen BR innerhalb einer Woche nach der Wahl noch nicht abgelaufen, so hat der Wahlvorstand zur konstituierenden Sitzung spätestens am ersten Tag der Amtszeit des neuen BR einzuladen, damit der BR sofort voll funktionsfähig ist.
§ 29 Rd. 11 BetrVG Fitting
Erstellt am 04.10.2006 um 18:51 Uhr von cyclecross
Der Termin für die konstituierende Sitzung ist innerhalb einer Woche nach der angenommenen Wahl (08.09.06) einberufen worden. Er ist deshalb erst am 10.10.06, weil im Moment 3 von 7 Betriebsratsmitglieder im Urlaub sind und deshalb nicht da wären. Wir wollen die konstituierende Sitzung aber nicht mit Ersatzmitgliedern, sondern mit den gewählten abhalten. Ansonsten gilt es im Moment Ruhe zu bewaren und einen Schritt nach dem anderen zu tun. Hier im Osten sträuben sich die AGs gegen jeden Cent, den sie für die Angestellten locker machen sollen. Es wird nur auf Verschleiß produziert, keine ÜS bezahlt, 2/3 Leiharbeiter und teilweise katastrophale Arbeitsbedingungen. Wir sind froh, dass wir so weit gekommen sind, wollen das jetzt nicht durch übermotivierte Aktionen wieder kaputt machen, sondern das maximale für die Belegschaft rausholen.
Erstellt am 04.10.2006 um 21:37 Uhr von Heini
Lotte,
ließt Du hier die Beiträge nicht durch, oder was soll die Frage?
Die Frage war in Beitrag 36454 enthalten.
Erstellt am 04.10.2006 um 23:52 Uhr von Kölner
@cyclecross
Vielleicht würde es auch helfen, hinsichtlich der Umformulierung in Personalvertretung einen ketzerischen Fragenkatalog auszuhängen...
Fragen an den AG könnten dabei sein:
- arbeiten die AN doch in einer Behörde oder eine Anstalt öffentl. Rechts?
- welche Hoheitsrechte des AGs sind dem BR nicht bekannt?
- welche Bescheide kann der AG verschicken?
- welche Verwaltungsakte werden bei Euch getätigt?
Ich wäre gespannt...
@Heini
Wenn ich einen "Schlaumeier gefrühstückt" haben soll, dann wirst Du Dir mit Deiner Art ggf. den Vorwurf des "anmaßenden Leerkörpers/resp. des Bin-dagegen-Schildträgers" gefallen lassen müssen.
Erstellt am 10.10.2006 um 17:23 Uhr von cyclecross
Hallo zusammen! Wir hatten heute unsere konstituierende Sitzung. Als erstes wollen wir das Problem "Arbeitszeitenregelung" angehen. Bei uns ist eigentlich ein 2-Schichtsystem 6:00-14:45 und 14:45-23:30. Seit ca. 1 Jahr müssen aber einige Abteilungen 3 Schichten arbeiten. Der AG möchte aber die Pausen nicht bezahlen, also geht die Nachtschicht von 23:30-6:00, nur 6,5 h, aber dafür dann von Sonntag - Samstag, also 6 Schichten. Wo finde ich schnellstens Gesetzestexte zum Thema Arbeitszeitenregelungen, damit ich weiß, was in unserem Fall unternommen werden kann? Danke schon mal.
Erstellt am 10.10.2006 um 18:11 Uhr von Lotte
@cyclecross,
vielleicht solltet Ihr Euch erstmal in geeigneten Seminaren oder einer Inhouseschulung bilden lassen.
Zur Arbeitszeit findest Du das meiste im ArbZG oder im TV (falls vorhanden).
Habt Ihr schon Literatur? Würde an Eurer Stelle nichts überstürzen und kompetente Hilfe holen.
Erstellt am 11.10.2006 um 17:19 Uhr von cyclecross
Hallo! Danke für die Infos. Wir wollen uns nächste Woche bei der IG-Metall erkundigen, was wir alles brauchen bzw. was jetzt am wichtigsten ist. Die Sache mit den Arbeitszeiten brennt nur so sehr, dass wir so schnell wie möglich handeln müssen. Um der Belegschft zu zeigen, dass wir was unternehmen und um der Geschäftsführung zu zeigen, dass wir es ernst meinen. Gesetzbücher werden bestellt. Arbeitsmaterialien werden beantragt. Es weiß nur noch keiner, wie die Geschäftsleitung reagiert, da wir ja erst nächste Woche das erste Mal mit ihr als Betriebsrt zusammentreffen.
Erstellt am 11.10.2006 um 17:34 Uhr von cyclecross
Im Arbeitszeitgesetz steht aber nichts zu zulässigen oder unzulässigen Schichtmodellen. Gibt es da überhaupt gesetzliche Regelungen?