Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob in einer BV die Einigungsstelle Anzahlmäßig benannt werden muß?
In etwas so: 2 BR + 1 Sachverstand, 2 Geschäftsleitung + 1 Sachverstand ?
Ist es ratsam, dies in einer BV zu hinterlegen?
Wo kann ich darüber etwas finden?

Danke für Eure Hilfe
Sickig