Ein bekannter Nutzfahrzeughersteller läßt 2 Stunden/Woche ohne Lohnausgleich mehr arbeiten. Dies wurde mit dem Betriebsrat vereinbart. Der Betriebsrat hat zugestimmt, ohne die Belegschaft zu befragen. Außerdem kam die Vereinbarung in der Zeit Juni, Juli, also im wesentlichen während der Urlaubszeit zu Stande. Die Verlängerung der Arbeitszeit soll ab 1.10.2006 gelten.

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann der Betriebsrat ohne Zustimmung der Belegschaft mit dem Arbeitgeber Vereinbarung treffen?
Sind damit Arbeitsverträge (Vereinbarung über Gehalt und Wochenstundenarbeitszeit), z.B. von Angestellten unwirksam?
Wenn ich mit dieser Regelung nicht einverstanden bin, was kann ich dagegen unternehmen?