Hallo,

bin nun seid andert halb jahren betriebsrat und seid nem guten jahr vorsitzende, habe heute ( ne abmahnung 27.09.06) von meinem AG bekommen aufgrund der tatsache das ich eine auseinadersetzung mit einer kollegin hatte die danach hyperventiliert hat, aber nicht wegen mir sondern aufgrund von eigenen persönlichen und privaten problemen in die sich hineingesteigert hat. nun will mit der AG aufgrund dessen eine abmahnung aussprechen......meine frage, dass kann er doch nicht da er nicht weisungsbefugt ist während ich mein amt ausführe, oder??? oder andere meinungen??? und bitte mit quellen auf die ich mich beziehen kann......wird wohl darauf hinaus laufen das ich sie rausklagen muss...aber leider haben wir als br nur mit solchen schikanen zu tun.....

bitte um hilfe ;-)