Hallo zusammen,
MA hat Auflösungsvertrag zum 31.10, wechselt innerhalb des öffentlichen Dienstes den AG.
Personalbüro behauptet auf Jahressonderzahlung bestände kein Anspruch (ohne Verweis auf TV oder Gesetz, ist einfach so).
Nach TVöD § 20 Stichtag Beschäftigungsverhältnis 1.12.
Aber bei Nachverhandlungen mit Abschluß 1.8.2006 wurde erreicht, daß ein anteiliger Anspruch
(hier für immerhin 10 Monate besteht !
Weiß jemand ob das schon rechtsgültig ist, oder liege ich völlig falsch ??

Danke,
Lola