MA hat Auflösungsvertrag zum 31.10, wechselt innerhalb des öffentlichen Dienstes den AG.
Personalbüro behauptet auf Jahressonderzahlung bestände kein Anspruch (ohne Verweis auf TV oder Gesetz, ist einfach so).
Nach TVöD § 20 Stichtag Beschäftigungsverhältnis 1.12.
Aber bei Nachverhandlungen mit Abschluß 1.8.2006 wurde erreicht, daß ein anteiliger Anspruch
(hier für immerhin 10 Monate besteht !
Weiß jemand ob das schon rechtsgültig ist, oder liege ich völlig falsch ??
Danke,
Lola