Erstellt am 27.09.2006 um 22:33 Uhr von Fayence
mabra,
vor allem muss die Kollegin Ihren Wunsch fristgerecht mitteilen! Sollte der AG ablehnend reagieren, bleibt letztendlich nur der Rechtsweg!
Mehr dazu siehe z.B. hier:
http://recht.verdi.de/rechtstipps/elternzeit_und_der_anspruch_auf_teilzeit
Erstellt am 28.09.2006 um 14:58 Uhr von paula
wenn der betrieb mehr als 15 MA hat besteht ein anspruch auf teilzeit. es gibt ein verfahren wie der anspruch anzumelden ist etc. siehe fayence
das problem ist häufig die durchsetzbarkeit. nachwohl herrschender meinung gibt es in diesem bereich keinen vorläufigen rechtsschutz für die MA. das ist traurig da der AG so erreichen kann dass der MA die sache vor den gerichten bis in die letzte instanz durchfechten muss. so vergehen dann vielleicht 3 jahre und solange hat die mutti ein problem mit der kinderbetreuung
Erstellt am 28.09.2006 um 15:09 Uhr von stinker
Und es wäre doch auch zu Prüfung ob hier nicht eine Diskrimminierung vorliegt (AGG).