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Anspruch auf Teilzeitarbeitsplatz nach Elternzeit?

M
mabra
Jan 2018 bearbeitet

Situation: Frau will nach insgesamt 4 J. Elternzeit in den Betrieb zurück, kann mit 2 Kindern nur Halbtags oder max. 3/4, bekommt von der Geschäftsführung jedoch nur ihren früheren Vollzeitarbeitsplatz oder gar nichts angeboten, obwohl Bedarf in der Firma da wäre. Welche Möglichkeiten hat die Frau, den Rechtsanspruch auf ihren Arbeitsplatz durchzusetzen, ohne die extrem belastende bis unmögliche Vollzeitstelle anzutreten?

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Community-Antworten (3)

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Fayence

28.09.2006 um 00:33 Uhr

mabra, vor allem muss die Kollegin Ihren Wunsch fristgerecht mitteilen! Sollte der AG ablehnend reagieren, bleibt letztendlich nur der Rechtsweg!

Mehr dazu siehe z.B. hier:

http://recht.verdi.de/rechtstipps/elternzeit_und_der_anspruch_auf_teilzeit

P
paula

28.09.2006 um 16:58 Uhr

wenn der betrieb mehr als 15 MA hat besteht ein anspruch auf teilzeit. es gibt ein verfahren wie der anspruch anzumelden ist etc. siehe fayence

das problem ist häufig die durchsetzbarkeit. nachwohl herrschender meinung gibt es in diesem bereich keinen vorläufigen rechtsschutz für die MA. das ist traurig da der AG so erreichen kann dass der MA die sache vor den gerichten bis in die letzte instanz durchfechten muss. so vergehen dann vielleicht 3 jahre und solange hat die mutti ein problem mit der kinderbetreuung

S
stinker

28.09.2006 um 17:09 Uhr

Und es wäre doch auch zu Prüfung ob hier nicht eine Diskrimminierung vorliegt (AGG).

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