Anspruch auf Teilzeitarbeitsplatz nach Elternzeit?
Situation: Frau will nach insgesamt 4 J. Elternzeit in den Betrieb zurück, kann mit 2 Kindern nur Halbtags oder max. 3/4, bekommt von der Geschäftsführung jedoch nur ihren früheren Vollzeitarbeitsplatz oder gar nichts angeboten, obwohl Bedarf in der Firma da wäre. Welche Möglichkeiten hat die Frau, den Rechtsanspruch auf ihren Arbeitsplatz durchzusetzen, ohne die extrem belastende bis unmögliche Vollzeitstelle anzutreten?
Community-Antworten (3)
28.09.2006 um 00:33 Uhr
mabra, vor allem muss die Kollegin Ihren Wunsch fristgerecht mitteilen! Sollte der AG ablehnend reagieren, bleibt letztendlich nur der Rechtsweg!
Mehr dazu siehe z.B. hier:
http://recht.verdi.de/rechtstipps/elternzeit_und_der_anspruch_auf_teilzeit
28.09.2006 um 16:58 Uhr
wenn der betrieb mehr als 15 MA hat besteht ein anspruch auf teilzeit. es gibt ein verfahren wie der anspruch anzumelden ist etc. siehe fayence
das problem ist häufig die durchsetzbarkeit. nachwohl herrschender meinung gibt es in diesem bereich keinen vorläufigen rechtsschutz für die MA. das ist traurig da der AG so erreichen kann dass der MA die sache vor den gerichten bis in die letzte instanz durchfechten muss. so vergehen dann vielleicht 3 jahre und solange hat die mutti ein problem mit der kinderbetreuung
28.09.2006 um 17:09 Uhr
Und es wäre doch auch zu Prüfung ob hier nicht eine Diskrimminierung vorliegt (AGG).
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