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Erlaubte Überstunden im Arbeitszeitgesetz?

N
Noldi
Jan 2018 bearbeitet

Im Arbeitszeitgesetz wird von 6 Werktagen ausgegangen. Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§3). Die Arbeitszeit kann bis auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Wie ist das zu verstehen? Wir haben eine 40Std-Woche. Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen wir aber 6x8Std=48Std ohne gesetzlich verpflichtetem Zeitausgleich arbeiten? D. h. 416 Überstunden im Jahr sind ohne rechtliche Probleme möglich? Wir sind nicht tarifgebunden.

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Community-Antworten (1)

W
Werner

27.09.2006 um 13:42 Uhr

Hallo Noldi, Rein theoretisch ja. Wenn da nicht das BUrlG die Feiertage und der AV wäre.

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