Im Arbeitszeitgesetz wird von 6 Werktagen ausgegangen. Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§3). Die Arbeitszeit kann bis auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Wie ist das zu verstehen? Wir haben eine 40Std-Woche. Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen wir aber 6x8Std=48Std ohne gesetzlich verpflichtetem Zeitausgleich arbeiten? D. h. 416 Überstunden im Jahr sind ohne rechtliche Probleme möglich?
Wir sind nicht tarifgebunden.