Erstellt am 19.09.2006 um 20:33 Uhr von Fayence
Die betroffenen AN sollten sich umgehend rechtlich beraten lassen!
Erstellt am 20.09.2006 um 08:49 Uhr von Kölner
@Fayence
Könnte hier nicht "Treu und Glauben" angewandt werden?
Und haben sich Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis nicht irgendwann erledigt?
Erstellt am 20.09.2006 um 10:13 Uhr von Fayence
Kölner,
wenn dieser AG so drauf ist, was glaubst Du wohl, wie er auf den Verweis "Treu und Glauben" seiner AN reagieren wird?
Erstellt am 20.09.2006 um 10:33 Uhr von Ramses II
"Fehlt am Gesetz ein Schräubchen, dann dreh an Treu und Gläubchen!"
Mir fällt im Moment keine Gesetzesgrundlage ein nach der der AG das anteilig bereits gezahlte Weihnachtsgeld zurückfordern könnte.
Erstellt am 20.09.2006 um 17:51 Uhr von Fayence
Der Spruch ist nett! :-)
Aber bevor ich im November ein "dezimiertes" Gehalt überwiesen bekomme , würde ich dem Herrn AG im Vorfeld ein Schreiben meines Anwalts zukommen lassen!
P.S.
"Vorsorge ist besser als Heilen"
Erstellt am 21.09.2006 um 00:02 Uhr von Ramses II
Hier geht es wohl nicht nur um ein "dezimiertes" Gehalt...
Erstellt am 21.09.2006 um 00:05 Uhr von Fayence
Ich überlege grad, ob mir die Zeit Deiner Abwesenheit nicht besser gefallen hat!
Erstellt am 21.09.2006 um 00:31 Uhr von Ramses II
Lass mich bitte die Ergebnisses Deiner Überlegungen wissen...
Erstellt am 21.09.2006 um 09:41 Uhr von Fayence
Bin nach reiflicher Überlegung darauf gestossen, dass meine zahlreichen schlaflosen Nächte während Deiner Abwesenheit in direktem Zusammenhang mit derselbigen stehen könnten...
Ramses II,
Deine Kommentare; Dein unglaubliches Wissen; Deine Art & Weise, Dinge auf den Punkt zu bringen; Deine Diskussionsbereitschaft; Deine Liebenswürdigkeit! All das, hat mir doch eher gefehlt...
Reicht das? *grins*
Erstellt am 21.09.2006 um 10:07 Uhr von Kölner
@Fayence
*räusper*
Vergiss nicht, dass Ramses II ein Mann ist!
*grins*