Erstellt am 19.09.2006 um 15:26 Uhr von pondoldie
Erstellt am 19.09.2006 um 15:28 Uhr von Ramses II
Wieso?
Willst Du pünktlich Feierabend machen?
Erstellt am 19.09.2006 um 15:29 Uhr von Kölner
@pondoldie
Bist Du denn ein BR?
Erstellt am 19.09.2006 um 15:30 Uhr von Ramses II
Erstellt am 19.09.2006 um 15:31 Uhr von pondoldie
bin im br und möchte die firma verklagen. mir fehlt da nur noch ein wenig erfahrung
Erstellt am 19.09.2006 um 15:34 Uhr von Kölner
@pondoldie
Im Verklagen brauchst Du "noch ein wenig Erfahrung"? - Guter Ansatz! :-(
Hmmm...schon mal was von Mitbestimmungsrechten gelesen oder gehört?
Erstellt am 20.09.2006 um 11:53 Uhr von huettenwolf
@ pondoldie
zum "Verklagen" solltest du eh einen Anwalt hinzuziehen. Also lass dich beraten.
Ansonsten gilt das Arbeitszeitgesetz §3 ff. Gehts darüber hinaus, ist es ungesetzlich, unabhängig von allen Mitbestimmungsrechten. Als BR hast du aber die gesetzliche Aufgabe, darüber zu wachen, dass geltendes Recht auch Anwendung findet.
Die Rechte des BR sind ja in §87 Satz(1) 2. und 3.klar festgeschrieben. Im schlimmsten Fall lassen sich solche Verletzungen des Mitbestimmungsrecht auch im Beschlussverfahren regeln. Das sollte dann in "Unterlassung einer Handlung... "gehen.
Erstellt am 24.09.2006 um 00:24 Uhr von GAB
Du brauchst deine AG nicht verklagen. Zum einen hast du keine Erfahrung darin und zum anderen könne das die Leute vom Gewerbeaufsichtsamt viel besser. Wende dich bitte an das für dich zuständige Amt für Arbeutsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt. Die Mitarbeiter sind sehr kompetent und werden deine AG die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes gerne näher bringen.
Erstellt am 24.09.2006 um 09:30 Uhr von Heini
Ja, ja, das Gewerbeaufsichtsamt. Die melden sich vorher an, besprechen das Problem bei einer Tasse Kaffe und ein paar Keksen. Zum Abschied wird der AG aufgefordert diesen Missstand zu beseitigen was man dann auch zu gegebener Zeit eventuell überprüfen wird.
Reaktion des Arbeitgebers, mit den Arbeitszeiten passiert nichts und den Querulanten wird gekündigt. Sicherlich werden sich Einige über meine Schilderung hermachen und mich zurechtweisen. Aber die Realität lehrt mich etwas anderes.
Besser ist der Betriebsrat wird aktiv.
Als Betriebsrat habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG.
Ihr verlangt von der AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden.
Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.
Verletzt der AG nun diese Betriebsvereinbarung, in dem er einseitig Mehrarbeit anordnet oder Mehrarbeit annimmt, solltet ihr die Verstöße sammeln und dokumentieren.
Mit diesen “Beweisen” beantragt der BR dann beim Arbeitsgericht dem AG aufzugeben die BV einzuhalten wobei ihm für jeden Falle der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld angedroht werden muss.
So hat der BR nun eine Möglichkeit auf eigensinnige AG wirksam einzuwirken.