Erstellt am 19.09.2006 um 08:59 Uhr von bernd
Hallo zzappy,
ich denke, dass ein BR-Mitglied wegen Verstoßes gegen eine BV im arbeitsrechtlichem Sinne nicht abgemahnt werden kann. Ein freigestelltes BRM hat in dem Sinne keinen Vorgesetzten. Bei Verstößen kann ein Freigestellter nach BetrVG § 23 wegen Pflichtverletzungen zur Verantwortung gezogen werden, auf Antrag der im § genannten Personengruppen. Natürlich kann der BR jederzeit die Freistellung beenden.
Erstellt am 19.09.2006 um 10:20 Uhr von zzappy
Danke schon einmal!
Aber es geht hier nicht um eine Pflichtverletzung nach §23 oder einer Widerrufung der Freistellung oder sogar Ausschluss aus dem BR - sondern um unentschuldigtes Fehlen und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein freigestelltes BR-Mitglied dafür nicht die arbeitsrechtlichen Konsequenzen tragen muß?? Dafür muß doch ein BR genauso geradestehen, wie ein "normaler" Mitarbeiter?
Gibt es andere Meinungen?
Erstellt am 19.09.2006 um 10:40 Uhr von Mona-Lisa
@zzappy,
ich kann dich schon verstehen!
Wenn ein freigestelltes BR-Mitglied unentschuldigt fehlt, muss es genau so mit einer Abmahnung rechnen wie jeder andere Arbeitnehmer auch!
Ich muss ehrlich zugeben, bei uns ist das zum Glück auch noch nicht passiert!
Aber gesetzten Fall, würde diesen Anschiss dann die GL übernehmen.....
Erstellt am 19.09.2006 um 11:14 Uhr von bernd
@zzappy
Ein Unentschuldigtes Fehlen ist dann aber kein Verstoß gegen eine Betriebsvereinbarung sondern gegen den Arbeitsvertrag; und das wird von der GF bestraft, hier natürlich mit einer Abmahnung, falls der Kollege nicht nachweisen kann, im Rahmen seiner BR-Tätigkeit abwesend zu sein.
Erstellt am 19.09.2006 um 13:07 Uhr von zzappy
bei uns ist auch der Verstoß gegen eine BV ("Krankheit/Fernbleiben vom Arbeitsplatz") - die Krankmeldungen erfolgten nicht rechtzeitig und die AU's wurden nicht in der vorgeschriebenen Form und viel zu spät und nicht vollständig eingereicht
ja, ich denke auch, dass wir das Thema der GF übergeben werden! danke!
Erstellt am 19.09.2006 um 14:20 Uhr von Fayence
"ja, ich denke auch, dass wir das Thema der GF übergeben werden! danke!"
Verstehe ich Dich hier wirklich richtig? Die Abmahnung sollte seitens des BR ausgesprochen werden???
Erstellt am 19.09.2006 um 14:44 Uhr von zzappy
nein - um Gottes Willen!!
der Personalbereich hat nur versucht, UNS dafür vor den Karren zu spannen .. ("wir bereiten euch mal die Abmahnung vor und ihr könnt das dann mit ihm klären ....") und das werden wir natürlich nicht machen!
aber trotzdem bin ich natürlich der Ansicht, dass man - gerade als freigestelltes Mitglied - eine Vorbildfunktion ausüben muss und solche schwerwiegenden Verstösse auch die entsprechenden Konsequenzen haben müssen!