Schulung nach 37/6 - Wer trägt welche Kosten ?
Hallo zusammen,
ich war mit zwei weiteren BR-Mitgliedern auf einer Schulung nach 37/6. Wir sind gemeinsam mit einem Auto dorthin gefahren. Nach der Rückkehr hat der Fahrer seine Resiekosten abgerechnet(30Cent pro KM) sonst hat niemand was eingereicht. Ich bin der Meinung das der AG Schulung, Unterkunft und Verpflegung und für den Kollegen mit dem Privat-Kfz die KM-Pauschale. Jetzt wird zwischen GL und PA diskutiert ob man 4,50 Euro die in irgendeinem Gesetz als "Frühstückspauschale" angesetzt sind davon abziehen darf. Wenn ja, dürfen wir auch eine Spesenabrechnung machen (So mit XY Euro pro 24 Stunden nicht da) ?
Community-Antworten (2)
18.09.2006 um 15:16 Uhr
Wir haben bei uns über den GBR eine BV in der für alle Dienstreisen und Schulungsfahrten Regelungen getroffen wurden. Darin ist auch ein Tagesgeld enthalten. Von diesem Tagesgeld wird bei uns die Fühstückspauschale abgezogen. Das diese vom KM-Geld abgezogen wird ist meines erachtens nach nicht richtig da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, ausser es wurde bei euch so geregelt.
19.09.2006 um 10:24 Uhr
Hallo Hans, die Fahrtkosten sind vom AG zu übernehmen.
Siehe z.B. Fitting, 23. Aufl., §40, RN 40ff
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