Erstellt am 17.09.2006 um 13:44 Uhr von matze83
hi Brummi
bei einem Einzelvertragag ist der BR außen vor, aber sobald in mehreren AVs diese Sache drinsteht, greift das MBR nach BetrVG §87. Lasst euch da nicht einschüchtern, ist seid da au jeden Fall mit im Boot!
MFG
Erstellt am 17.09.2006 um 21:37 Uhr von Fayence
Brummi,
wie setzen sich denn die 20-40 unbezahlten Stunden konkret zusammen?
Sind die Fahrer bei Euch als Arbeitnehmer eingestellt?