Hallo,

wiedermal ne Frage:o))

Der Sohn einer Bekannten, 17 Jahre macht eine Ausbildung zum Maler und Lackierer (2. Lehrjahr).
Er arbeitet täglich von 6.40 Uhr bis 17.10 Uhr, Freitags "nur" von 6.40 Uhr bis 15.00 Uhr. Ein klarer Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz bei 9,5 Std bzw. 7,33 Std täglich. Wöchentliche Arbeitszeit damit über 45 Std!!

Wie kann man vorgehen?? Welches Amt ist dafür zuständig??

Danke im voraus!