Erstellt am 12.09.2006 um 17:17 Uhr von Kölner
Erstellt am 12.09.2006 um 17:38 Uhr von miffi
Miffi arbeitet in einer gGmbH, einer Werkstatt für behinderte Menschen. :-)
Erstellt am 12.09.2006 um 17:49 Uhr von Kölner
@miffi
Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Auch wenn Du in einer gemeinnützigen Einrichtung an der Front stehst und zum "sozialen Gesocks" gehörst, heisst es nicht gleich, dass Du Tendenzträger bist oder in einem Tendenzunternehmen arbeitest.
Der AG hat schon eher Lust das zu behaupten.
Ich würde aber immer eine (Feststellungs-)Klage bewirken wollen und bis dahin behaupten, einen WA haben zu müssen! Zumal in einem solchen Verfahren auch herauskäme, dass ganz sicher nicht jeder AN Tendenzträger ist.
post scriptum:
Das schöne an einer GmbH ist, dass es das GmbHG gibt und im Zweifel das Handelsregister um Auskunft bitten kann um zu wissen wie es um das UN bisher stand!
Erstellt am 12.09.2006 um 17:56 Uhr von miffi
hihi 8-} der AG weiß das erstmal überhaupt noch gar nicht. Wie gesagt, ich bin bei der Recherche darauf gestoßen. Ich will einfach Peinlichkeiten vermeiden, wenn wir uns hinstellen und groß"kotzig" sagen, wir machen jetzt mal einen auf Wirtschaftsausschuss und der RA des AG sagt dann... nee nee ihr Spinner, wir sind ja Tendenzkrams und deshalb könnt ihr euch euren WA abschminken ;-) übrigens bin ich fernab von sozialem "Gesocks", im Gegenteil, ich reg mich eigentlich permanent darüber auf *grins* Was bedeutet denn das, wenn man dann so ein Tendenzträger ist?
Erstellt am 12.09.2006 um 18:01 Uhr von Kölner
@Miffi
Kann ich sehr gut verstehen. Die vom "sozialen Gesocks" sind auch sehr oft nicht ganz richtig im Kopf und haben meist selbst ein viel grösseres Problem mit sich als die zu betreuenden Menschen um sie herum!
Um Dir zu erklären, was ein Tendenzträger ist, müsstest Du nochmals § 118 BetrVG inhalieren. Darin wird deutlich, dass nur die im "engeren Sinne tätigen (die mit dem sozialen Touch und dem pädagogischen Auftrag)" zum Tendenzträger zu zählen sind. Reinigungskräfte, Hausmeister, Verwaltungskräfte, Hauswirtschaftskräfte etc. sind in der Regel keine Tendezträger.
Erstellt am 12.09.2006 um 18:05 Uhr von Lotte
Kölner,
...und sie sind auch sehr aufopferungsvoll und nehmen die Bürde des Tendenzbetrieb gerne auf sich, da sie es ja eh peinlich finden, dass sie für ihre Arbeit auch noch bezahlt werden.
Erstellt am 12.09.2006 um 18:23 Uhr von Kölner
@Lotte
So sehe ich das nicht, aber der Kreis schliesst sich schon bedenklich!
Erstellt am 12.09.2006 um 18:59 Uhr von Lotte
Kölner,
nein, ich sehe das auch nicht so, aber wie Du schon sagst: Der Kreis schliesst sich mancherorts bedenklich.
Erstellt am 12.09.2006 um 19:20 Uhr von miffi
hm, naja, persönliche meinungen über soziales gesocks hin oder her... das ist für mein problem eigentlich nicht wichtig ;-) gut ich inhaliere den 118er nochmal... für die praxis hieße das dann, dass man für die, die der "tendenz" nicht entsprechen, einen WA machen kann und die, die tendenziell in die "gesockssparte" gehören, müssen dann halt weghören, wenn der WA informationen an den BR weitergibt? *grins* mir erschließt sich das irgendwie nicht ganz...
Erstellt am 12.09.2006 um 19:24 Uhr von Lotte
@Miffi,
für die Praxis heißt das, dass Ihr einen WA gründen müsst so lange das ArbG nicht festgestellt habt, dass Ihr ein Tendenzbetrieb seid.
Erstellt am 12.09.2006 um 19:27 Uhr von miffi
ahaaaaaaaaaa, das heißt also, so schnell wie möglich und wenn er es tatsächlich rauskriegt, drehen wir ihm na nase :-D
Erstellt am 12.09.2006 um 19:51 Uhr von Lotte
@Miffi,
mit ArbG meinte ich Arbeitsgericht, nicht Arbeitgeber. ;-))
Wahrscheinlich wird es noch ein bißchen spassig, wenn Ihr als WA Unterlagen einfordert und der AG sie Euch nicht zeigen will. Dann kommt das ArbG eventuell zu Einsatz.
Erstellt am 12.09.2006 um 20:00 Uhr von miffi
axooooo :-( das is ja doof, na dann sollten wir es wohl lieber doch nicht machen... wie doof... ich hab mich schon so auf die gesichter gefreut *schnief*
Erstellt am 12.09.2006 um 20:07 Uhr von Lotte
@Miffi,
streng genommen müsst Ihr es aber machen, es ist Eure Pflicht einen WA zu gründen.
Wollte Dich jetzt auch nicht einschüchtern und Du solltest Dich nicht ins Bockshorn jagen lassen, sonst schließt sich der Kreis bei Euch doch noch.
Erstellt am 12.09.2006 um 20:24 Uhr von miffi
aber wenn die es dann doch über ihren Anwalt zum Beispiel erfahren, was ist dann? Müssen wir den WA dann wieder auflösen?
Erstellt am 12.09.2006 um 20:26 Uhr von Fayence
"...es ist Eure Pflicht einen WA zu gründen."
Lotte,
Du scheinst Dir aber sehr sicher zu sein, warum eigentlich?
Ich z.B. vermute eher das Gegenteil! ;-)
Erstellt am 12.09.2006 um 20:33 Uhr von Lotte
Miffi,
jetzt drehen wir uns hier aber im Kreis ;-))
erstmal muss es doch überhaupt einmal festgestellt werden durch ein ArbG, voher gibt es gar nichts zu erfahren. Diese Feststellung kann nur im Streitfall geschehen und den hättet Ihr ja dann, wenn der AG die Unterlagen nicht rausrückt.
Fayence,
laut Miffi ist die Frage nach dem Tendenzbetrieb noch nicht geklärt und es gibt durchaus AG, die behauptet haben, Tendenzbetrieb zu sein, das ArbG es aber anders sah.
z.B.
das LAG Hamm am 14.03.2000
Aktenzeichen: 13 TaB V 116/99
Erstellt am 12.09.2006 um 20:36 Uhr von Kölner
@Fayence
Gilt Dein 37645 nicht mehr in diesem Fall?
Erstellt am 12.09.2006 um 20:42 Uhr von miffi
@Lotte, ja, jetzt habe ichs.... also das ArbG muss das feststellen, nicht wir und auch nicht der AG... bis dahin können wir unbesorgt unserer Pflicht nachgehen, bei über 100 MA einen WA einzuberufen :-)
wunderbärchen :-D
Erstellt am 12.09.2006 um 20:43 Uhr von Fayence
Habe ich die Angabe, wie viele AN in Miffis Betrieb beschäftigt sind, etwa überlesen???
Erstellt am 12.09.2006 um 20:44 Uhr von miffi
@fayence ;-) das war Gedankenübertragung glaub ich
Erstellt am 12.09.2006 um 20:45 Uhr von Kölner
@Fayence
Du hast das doch schon einmal bejaht...
Erstellt am 12.09.2006 um 20:46 Uhr von Fayence
Miffi, herzlichen Glückwunsch zu der glückseligmachenden Erkenntnis! ;-))
P.S.
Damit ist der "Schlüssel" zum WA gemeint! ;-))
Kölner,
wenn es in einem Betrieb mehr als 100 regelmässig beschäftige AN gibt, würde ich die Einrichtung eines WA auch noch immer als Pflichtveranstaltung sehen.
Nur diese Angabe fehlte bis vor wenigen Minuten! Aber dafür habt Ihr Euch ja um die Thematik "Tendenzbetrieb" gekümmert... ;-))
Erstellt am 13.09.2006 um 14:00 Uhr von miffi
@Lotte
also das hier: LAG Hamm am 14.03.2000 Aktenzeichen: 13 TaB V 116/99 habe ich eben mal gelesen und demnach fallen wir da komplett rein und auch wie ich denke mit einer großen Anzahl an Arbeitnehmern (ich tippe auf ca. 90 %). Kann ich da denn noch "so tun als wüsste ich davon nichts"?
Erstellt am 13.09.2006 um 21:47 Uhr von Lotte
Miffi,
Frage: sind BR Rechtanwender oder Rechtsprecher?
Verstehe auch gerade nicht wo Dein Problem liegt?