Erstellt am 05.09.2006 um 22:49 Uhr von Heini
Nein, das darfst Du nicht, auch nicht wenn der BR so etwas beschließen sollte.
Erstellt am 05.09.2006 um 23:05 Uhr von Waldfee
Zustimmung von Überstunden kommt eher aus §87, Absatz 1.3. Der 99 bezieht sich mehr auf personelle Einzelmaßnahmen. Bei _groben_ Verstößen gegen die MBR des Betriebsrats kannst du nach §23 gegen den Arbeitgeber vorgehen. Ich denke jedoch nicht, dass ein einmaliger derartiger Vorfall als grober Verstoß zu werten ist. Ich würde beim ersten Mal zunächst den AG schriftlich anmahnen, künftig die MBR des BR zu beachten. Kommt es wieder vor, dann in schärferem Tonfall nochmal unmissverständlich klarmachen, dass der BR die Missachtung des BR nicht weiter hinnehmen wird. Kommt es dann wieder vor, kann man dann wohl schon von einem groben Verstoß sprechen und die Keule auspacken. Häufig scheuen die Arbeitgeber z.B. vor der Einrichtung einer Einigungsstelle zurück, weil hier wieder unangenehme Kosten entstehen.
Um mich nicht auf rechtliches Glatteis zu begeben, würde ich die Mitarbeiter nicht direkt auffordern nach Hause zu fahren. Möglicherweise bringst du deine Kollegen dadurch in einen Konflikt, weil sie befürchten, etwas falsch zu machen. Evtl. sind sie ja sogar arbeitsvertraglich verpflichtet, Überstunden zu leisten. Versuch es vielleicht lieber mit Aufklärung in dem Sinne, dass der Betriebsrat bei der Anordnung von Überstunden vorher gefragt werden muss (auch wenn sie es bereits im Arbeitsvertrag stehen haben), dies jedoch nicht getan wurde, bzw. ihr abgelehnt habt. Wie gesagt, würde ich die Kollegen da nicht direkt mit hineinziehen, da der Konflikt ja in erster Linie zwischen BR und Arbeitgeber besteht.
So würde ich wahrscheinlich vorgehen. Da ich jedoch die Gesamtumstände nicht kenne, kann auch eine andere Vorgehensweise angezeigt sein. Vielleicht hilft's dir ja weiter.
Gruss
Erstellt am 06.09.2006 um 11:49 Uhr von Fanmeile
Arbeitsvertraglich Verpflichtet um Überstunden zu machen, ist ein MA nicht. Sollte dies doch der Fall sein, müsste dies ja im Arbeitsvertrag stehen.
Ist im AV nichts geregelt, ist der MA auch nicht verpflichtet Überstunden zu leisten. Seine Pflicht ist es, seine arbeitsvertragliche Pflicht zu erfüllen, das heißt seine im AV festgelegt Arbeitszeit muss erfüllt werden.
Alle Zeiten, die über die Pflichtzeit eines MA hinaus gehen, unterliegen dem MBR des BR. Sollte der BR Überstunden genehmigen, ist der MA immer noch nicht verpflichtet Überstunden zu leisten.
Wie gesagt der MA ist nur verpflichtet seine Pflichtzeit zu erfüllen.
Gruß
Fanmeile
Erstellt am 06.09.2006 um 11:54 Uhr von Kölner
...
Das wäre ein gefundenes Fressen für jeden AG:
Wenn der BRV jemanden eigenmächtig nach Hause schickt, würde ich vermuten, dass ihm sofort fristlos gekündigt würde. Vermutlich bekäme der AG beim ArbGer. zumindest Zustimmung!