Hallo, wir sind ein Betrieb mit 195 MA.

Bei uns im Betrieb wird seit Jahren übertariflich entlohnt. Es gibt eine alte betriebsinterne Regelung für diese Lohngruppen. Jetzt, ein Jahr nach dem Betriebsübergang auf einen neuen Eigentümer will dieser die Regelung abschaffen und per BV die tarifliche Eingruppierung pauschal für alle Mitarbeiter einführen. Er will alle übertariflichen Zahlungen mit den zukünftigen Erhöhungen verrechnen sowie das Weihnachtgeld und das Urlaubsgeld nur vom Tariflohn zahlen. Bei extremen Fällen sagt er eine Bestandsicherung zu. Die Lohngruppe wird dann so niedrig gewählt wie der Entgeltrahmentraifvertrag es zulässt.
Zur Durchsetzung dieser Betriebsvereinbarung droht er mit Investitionsstopp was letztendlich den Verlust von Arbeitsplätzen mittelfristig zur Folge hat.

Die Frage ist, darf oder kann so etwas per BV geregelt werden, oder muss sich der AG an an die alten Lohngruppen halten. Verstösst das nicht gegen BetrVg §77/3 ?

Der AG will damit die Zustimmung BR bei jedem Mitarbeiter nach §99 umgehen.

Wenn der BR nicht auf diese BV eingeht macht er uns für den Verlust von 20 Arbeitsplätzen verantwortlich.
Wie sollen wir uns verhalten? Bin gespannt auf eure Antworten